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Artikel nach Datum gefiltert: Januar 2023

RISE Fliegenfischen Film Festival am 24.02.2023 in Hamburg

Das größte Filmfestival für Fliegenfischer*innen kommt auch dieses Jahr wieder nach Hamburg. Ziel des Festivals ist es, die Welt und Faszination des Fliegenfischens einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Rahmen der Veranstaltung werden exklusive Premieren von Filmen über das Fliegenfischen gezeigt. Die Vorführung in Hamburg läuft am 24.02.2023 von 20 bis 22 Uhr im Passage Kino. Die vollständige Auflistung der Termine 2023 sowie weitere Informationen könnt ihr der angehängten Pressemitteilung oder der Website des Filmfestivals entnehmen.

» Pressemitteilung Januar 2023 (PDF)

 

 

 

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Das Problem kennen wir alle: Angeln an der Steinpackung, eine Kurbelumdrehung zu viel – und schon hängt der Gummifisch in der Steinpackung. Auch in Unterwasser befindlichen Hindernissen wie Bäumen oder dem fast schon „klassischen“ Einkaufswagen verhängt sich der Köder zu gern, Köderverlust ist oft die Folge. Doch wie viele Köder sowie anderes Angelzubehör verliert man im Durchschnitt im Jahr?

Genau das wollen Forschende des schwedischen Umweltforschungszentrums „Swedish Environmental Research Institute (IVL)“ im Auftrag der „HELSINKI-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraums (HELCOM)“ herausfinden. Sie führen aktuell eine Untersuchung zu verlorener Angelausrüstung in der Sportfischerei durch. Ein Teil dieser ist das Sammeln von aktuellen Informationen aus den Unterzeichnerstaaten des Helsinki-Abkommens, zu denen auch Deutschland gehört. Dabei sind Angaben aus dem ganzen Land von Interesse, nicht nur in und um die Ostsee. Ziel der Studie ist es, auf Basis der geschätzten Verluste Maßnahmen zur Verringerung der Meeresverschmutzung vorzuschlagen.

Die Umfrage findet ihr hier: https://survey.easyquest.com/T2Mtyz

Desto mehr Teilnehmende die Studie aufweist, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Da die Umfrage recht kurz gehalten ist, sollte die Beantwortung der Fragen nicht mehr als 10 Minuten eurer Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank schonmal im Voraus!

Bei eventuellen Fragen richtet euch am besten per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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24. Januar 2023

Vermüllte Dove Elbe

Unser Referent für Fischereiaufsicht und Gewässerschutz Daniel Schnabel war für uns und für euch an der Dove Elbe unterwegs und hat mit seinem Greifhaken die Gewässer von eingebrachtem Müll befreit. Seine erschreckenden Funde hat er dokumentiert und wir haben sie an dieser Stelle für euch in einer Bilderstrecke zusammengestellt.

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Beängstigende Flut an E-Scootern und Fahrrädern

Was bei den Bildern besonders ins Auge fällt: die unheimliche Menge an Fahrrädern, E-Scootern und Ähnlichem. Einigen von ihnen kann man ansehen, dass sie schon eine ganze Weile im Wasser gelegen haben müssen, wieder andere könnte man fast noch als „neuwertig“ bezeichnen. Gerade die E-Scooter haben in den letzten Jahren unsere und auch andere Städte geradezu überfallartig übernommen, werden achtlos irgendwo abgestellt und versperren Wege, Verkehrsinseln und vieles mehr. Da erscheint es nicht einmal abwegig, dass sie auch Unterwasser zahlreich anzufinden sind. Es gehört allerdings noch einiges mehr dazu, einen solchen Roller ins Wasser zu werfen, als ihn „nur“ an Land mitten im Weg abzustellen. Immer öfter kommen nach dem Abstellen diejenigen, die sich auf Grund niederer Beweggründe berufen fühlen, das Eigentum anderer ins Wasser zu werfen. Diese dummen Aktionen schaden dem Gewässer durch das Austreten von Schadstoffen enorm.

Kuriositäten im Wasser

Mit dem fast schon „klassischen“ Einkaufswagen haben wir wohl alle schon einmal Bekanntschaft gemacht. Seltener jedoch findet man Straßenschilder, Begrenzungspfähle oder Baustellenbegrenzungen. Sogar ein Getriebe samt Öl hat unser Referent aus dem Wasser gefischt, das Öl hat er mit einer Absauganlage ebenfalls größtenteils entfernen können. Ein Bekannter von mir „fing“ im Sandtorkai an der Elbphilharmonie obendrein ein mittelgroßes fernsteuerbares Auto. Ich selbst fand meinen Barschköder einmal an dem Gehäuse eines Röhrenfernsehers wieder. Den Möglichkeiten, unter- oder am Wasser Müll zu begegnen, sind keine Grenzen gesetzt. Allem gemein ist, dass diese Gegenstände achtlos, meist mutwillig und umweltschädigend in die Gewässer geworfen wurden. Einige rücken, wie so oft, die Allgemeinheit in ein schlechtes Licht und schädigen die Umwelt und nicht zuletzt das Stadtbild.

Gemeinsam aktiv für eine Reduktion des Mülls an und in den Hamburger Gewässern

Einziger Lichtblick des Ganzen: die zahlreich Helfenden, die unserem Referenten tatkräftig zur Hand gingen und gemeinsam mit ihm den Müll aus den Gewässern entfernten. Allen Beteiligten gilt an dieser Stelle unser Dank!

Um die Müllmenge an unseren Gewässern noch weiter zu reduzieren, bitten wir euch, den Müll an den Angelplätzen mitzunehmen. Auch den, der von Anderen rücksichtslos und umweltverschmutzend zurückgelassen wurde. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Müll in und um unsere Gewässer reduziert wird.

Euer Team vom Anglerverband Hamburg e.V.

 

 

 

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Der Jahresbericht 2020 zur Studie zur "Ermittlung der Fischbestände in den freien Gewässern Hamburgs" ist im Detail hier zu lesen:

» Jahresbericht 2020

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06. Januar 2023

Aalfangverbot

Der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei hat sich am 13.12.2022 auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2023 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Einer der Fokuspunkte der Verhandlungen lag dabei auf dem Schutz des Europäischen Aals. Wir wollen an dieser Stelle die wichtigsten Maßnahmen für euch zusammenfassen.

Freizeitfischerei im maritimen Bereich wird verboten, Besatzmaßnahmen bleiben erhalten

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister legten einerseits ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich fest, und entschieden sich andererseits für eine verlängerte Schließung der kommerziellen Aalfischerei von 6 Monaten in den Meeres- und angrenzenden Brackwassergewässern des Nordostatlantiks (einschließlich der Ostsee) sowie dem Mittelmeer mit Ausnahme des Schwarzen Meeres. Um den unterschiedlichen Wanderungszeiten in den verschiedenen Meeresgebieten gerecht zu werden, können die Mitgliedsstaaten die Schonzeiten für verschiedene Fanggebiete anpassen und somit die zeitlichen und räumlichen Wanderungsmuster des Aals im Glasaal- bzw. Blankaalstadium berücksichtigen. So wurde eine feste, EU-weite Schonzeit von 3 Monaten festgelegt, während die restlichen 3 Monate von den Mitgliedsstaaten selbst bestimmt werden. Die feste Schonzeit gilt in der Ostsee von Oktober bis Dezember, in der Nordsee von September bis November. Eine Schließung der Aalfischerei bereits im Januar 2023 wird aufgrund der Kurzfristigkeit, auch aus EU-rechtlichen Gründen, nicht möglich sein. Der Glasaalfang für den menschlichen Verzehr wird zwar noch viel stärker eingeschränkt, aber nicht komplett verboten, wodurch Aalbesatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung weiterhin möglich sein werden. Außerdem sollen zusätzlich zu den fischereilichen Maßnahmen weitere Bemühungen unternommen werden, um durch den Menschen geschaffene Ursachen für hohe Aalsterblichkeit zu reduzieren, wie z.B. Aalschutzmaßnahmen bei Wasserkraftwerken.

Was bedeutet das konkret für die Freizeitfischerei in Hamburg?

Da die Hamburger Gewässer nicht als maritim gelten (abgesehen von Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn), ist die Freizeitfischerei auf Aal innerhalb der Landesgrenzen Hamburgs nicht von diesem Verbot betroffen. Ob ein Angeln auf Aal unter den gegebenen Umständen und angesichts der bereits geltenden Schutzmaßnahmen wie Entnahmefenster und Tageshöchstfangmenge allerdings weiterhin sinnvoll erscheint, sollte jede Anglerin und jeder Angler überdenken. Anders sieht die Situation für den in Niedersachsen gelegenen Elbeabschnitt aus. Mehr Informationen dazu findet ihr in der Stellungnahme des Anglerverbandes Niedersachen.

Zum Weiterlesen:

Pressemitteilung „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ (BMEL) vom 13.12.2022: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/174-fischereirat.html

Aktuellste Empfehlung des „International Council for the Exploration of the Sea“ (ICES) vom 03.11.2022: https://ices-library.figshare.com/articles/report/European_eel_Anguilla_anguilla_throughout_its_natural_range/19772374

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06. Januar 2023

Infos kompakt - FAQ

Da bestimmte Fragen wiederholt an den Verband gestellt werden, möchten wir euch hier die entsprechenden Antworten in kurzer und kompakter Form liefern.

Anglerische Begleitung jugendlicher Angler*innen und Personen mit Behinderung ohne Fischereischein

Der/die begleitende Fischereischeininhaber/in muss volljährig sein. Die begleitete Person darf mit einer Handangel die Fischerei ausüben, allerdings nur mit einer Anbissstellle. Ein Wobbler mit mehreren Haken bildet dabei z.B. nur eine Anbissstelle, bei Paternostersystemen wie sie beim Heringsangeln verwendet werden, zählt jedoch jeder Haken als einzelne Anbissstelle.

Abbissstellen

Als „begleitete Person“ gelten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Personen, die aufgrund eines Handicaps keine Angelprüfung ablegen können. Beide müssen ebenfalls, so wie alle Angelnden in Hamburg, die Hamburger Fischereiabgabe zahlen.

Quelle: HambFAnG §9 (2) und (3) „Fischereischeinpflicht“ (28.05.2019) sowie HambFAnGDVO §4 (2) „Fischereigerät“ (01.02.2022)

Bootsangelkarten für Bellyboote

Da Bellyboote nicht als Fahrzeuge, sondern als Schwimmhilfen gelten, ist für die Angelei vom Bellyboot keine Bootsangelkarte erforderlich. Bellyboote und ähnliche Schwimmhilfen dürfen nur dort verwendet werden, wo der Schiffs- und Bootsverkehr nicht gefährdet wird.

Quelle: Hafenverkehrsordnung §2 „Begriffsbestimmungen für Fahrzeuge und sonstige Schwimmkörper“ (12.07.1979)

Verwendung von Senken

Senken dürfen mit einer Maximalgröße von einem Quadratmeter zum Fang von Köderfischen eingesetzt werden. Während der Laichzeit des Stintes vom 01.01. bis zum 31.03. ist die Verwendung von Senken allerdings verboten. Die Verwendung von Senkreusen ist Angelnden generell untersagt.

Quelle: HambFAnGDVO §4 (3) „Fischereigerät“ (01.02.2022)

Abhakmatten

Gummierte, den örtlichen Begebenheiten entsprechende Unterfangkescher sind ebenso wie Abhakmatten mitzuführen und zu verwenden. Müllsäcke, Autoplanen und Ähnliches bieten hierbei nicht den entsprechenden Schutzcharakter einer Abhakmatte. Vor allem auf steinigem Untergrund werden dort versorgte Fische nicht ausreichend vor äußeren Einflüssen geschützt. Beim Fliegenfischen muss keine Abhakmatte verwendet werden, sofern man die Fische im Wasser vom Haken befreit.

Quelle: HambFAnGDVO §4 (3) „Fischereigerät“ (01.02.2022)

Verwendung von Kunstködern, Köderfischen u.ä. während der Zanderschonzeit

 Während der Zanderschonzeit ist die Fischerei unter Verwendung von toten Köderfischen, Fischfetzen sowie von Kunstködern jeglicher Art untersagt. Ausgenommen sind hiervon die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades und die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse sowie der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstromes. In anderen Bereichen wie etwa Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern darf innerhalb der Schonzeit nicht mit den zuvor aufgeführten Ködern gefischt werden. Dies gilt auch für das Auswerfen oder Treibenlassen von Ködern an Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende Bereiche. Das Verbot von Kunstködern gilt nicht für das Fliegenfischen.

Quelle: HambFAnG §8 (2) „Artenschonzeiten“ (04.06.2019)

Hälterungsverbot

In Hamburg ist das Hältern von Fischen ohne jede Ausnahme untersagt. Das betrifft auch Köderfische. Zur Tötung bestimmte Fische sind sofort zu töten. Fische, die nicht getötet werden dürfen oder sollen, sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in das Fanggewässer zurückzusetzen.

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