Strom-Elbe
KURZBESCHREIBUNG UND INFOS
- Größe/Ausdehnung:
- vom Fähranleger Zollenspieker (Westende) bis Oortkaten Hafen (rechtsseitig bis zur Strommitte)
ACHTUNG! Angelverbot am Fähranleger Zollenspieker sowie bis zu 100 m stromab - Oortkaten Hafen bis Spadenland Feuerwache (Hofschläger Deich) (rechtsseitig bis zur Strommitte)
- Elbabwärts von der Kreuzung Hofschläger Deich/Ruschorter Hauptdeich (Feuerwache Spadenland) bis zur Kreuzung Ruschorter Hauptdeich/In der Weide (rechtsseitig bis zur Strommitte)
ACHTUNG! Das Betreten des Reets und der Überflutungsflächen am Spadenländer Busch ist verboten.
- vom Fähranleger Zollenspieker (Westende) bis Oortkaten Hafen (rechtsseitig bis zur Strommitte)
- NSG-Verordnungen:
Infoseite/Verordnung NSG "Auenlandschaft Obere Tideelbe" | Link zu hamburg.de
Angelstrecken Obere Tideelbe (PDF) | Vom AV HH verhandelte ergänzende/zusätzliche Bedingungen - Fischarten: Lachs, Meerforelle, Hecht, Zander, Rapfen, Flunder, Barsch, Aal, Weißfische
- Berechtigungen: Mitglieder des AV Hamburg e.V. und Gastkarten (vergünstigte Jahreskarten für AVN-Mitglieder)
GASTKARTEN (Kombi-Karte mit der Alten Süderelbe)
- Jahreskarte 30,- EURO
- 3-Tages-Karte 20,- EURO
- vergünstigte Jahreskarte für Mitglieder vom Anglerverband Niedersachsen e.V. 23,- EURO
WICHTIGE INFO: FÜHREN DER FANGSTATISTIK IST PFLICHT!
Der Anglerverband Hamburg e.V. (AV HH) weist darauf hin, dass jede*r Angler*in, die/der die Pachtgewässer des AV-HH nutzt, verpflichtet ist, eine Fangstatistik zu führen und diese am Gewässer den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
- Zu Angelbeginn ist das Angeldatum in der Fangstatistik einzutragen.
- Weiterhin hat der/die Angler*in die Gastkarte bzw. den Mitgliederausweis (mit der für das jeweilige Angeljahr gültigen Beitragsmarke) bei sich zu führen.
- Ein gültiger Fischereischein sowie die Fischereiabgabe des jeweilien Jahres sind ebenfalls mitzuführen.
Zuwiderhandlungen führen zu einer sofortigen Verweisung vom Gewässer.