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Gemeinschaftsangeln

Information zur Durchführung von fischereilichen Veranstaltungen/Gemeinschaftsfischen

Für fischereiliche Veranstaltungen/Gemeinschaftsfischen in Hamburg ist § 17 Fischereiliche Veranstaltungen im Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG – www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen ) von Bedeutung.

Paragraph 17 sagt aus, dass fischereiliche Veranstaltungen keinen Wettbewerbscharakter haben dürfen und dass das Fangen der Fische aus vernünftigem Grund geschehen muss (z.B. bei eigener Verzehrabsicht). Ein Wettbewerbscharakter, sowie eine Vergabe von Preisen in Zusammenhang mit den gefangenen Fischen sind unzulässig – eine Verlosung oder „Give-Aways“ unabhängig vom aktiven Angeln und den gefangenen Fischen hingegen nicht. Weitere Intentionen, wie z.B. ein Benefizcharakter oder auch wirtschaftliche Aspekte einer Veranstaltung sind nicht schädlich, solange die einzelne Anglerin oder der einzelne Angler die schriftliche Versicherung abgibt und mit dem einzelnen Fisch Tierschutzkonform umgeht sowie die ordnungsrechtlichen Maßgaben des Fischereigesetzes beachtet. Veranstalterinnen und Veranstalter von fischereilichen Veranstaltung haben dies in Teilnahmebedingungen schriftlich festzulegen und von den Teilnehmern eine entsprechend formulierte unterzeichnete Anmeldung einzufordern.


Beispiel Anmeldeformular

"Anmeldung für die folgende Veranstaltung:

Name des Anglers:

Hiermit bestätige ich, dass ich ohnehin die Absicht habe, Fische zum eigenen Verzehr zu fangen. Das Fangen und ggf. Töten des Fisches ergibt sich aus dieser bestehenden Absicht und nicht aus dem Stattfinden der Veranstaltung. Ich versichere zudem, dass ich mit jedem einzelnen gefangenen Fisch Tierschutzkonform umgehe und mich an alle Regelungen des Fischereigesetzeshalten werde.

Datum/Unterschrift ..."

(Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität.)

Bei fischereilichen Veranstaltungen, die der Hege dienen, ist eine anderweitige sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische als der eigene Verzehr zulässig.


Originalgesetzestext:

Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
Vom 28. Mai 2019

§ 17 Fischereiliche Veranstaltungen

(1) Fischereiliche Veranstaltungen sind zulässig, soweit sie der Zielsetzung dieses Gesetzes nicht widersprechen. Sie dürfen keinen Wettbewerbscharakter haben.

(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen vor der Teilnahme gegenüber der Veranstalterin und dem Veranstalter schriftlich versichern, dass die Absicht des Fischfangs aus vernünftigem Grund besteht. Dies ist insbesondere bei eigener Verzehrabsicht der Fall.

(3) Bei fischereilichen Veranstaltungen, die der Hege dienen, ist eine anderweitige sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische als der eigene Verzehr zulässig.

(4) Fischereiliche Veranstaltungen an Freien Gewässern sind spätestens einen Monat vorher von der Veranstalterin oder dem Veranstalter der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung untersagen, sofern sie gegen Absatz 1 verstößt.

 

Quelle: www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP17


Freie Gewässer

In den Freien Gewässern muss spätestens einen Monat vor Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde (Martin Liebetanz-Vahldiek - Oberste Fischereibehörde der Freien und Hansestadt Hamburg) unter martin.liebetanz-vahldiek@bukea.hamburg.de (Tel.: 040/428401792) anzumelden sein.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Oberste Fischereibehörde
z.H. Martin Liebetanz-Vahldiek
Neuenfelder Str. 19
21109 Hamburg
Tel.: 040 42840-1792
Mobil: 0176 428 68226
E-Mail: Martin.Liebetanz-Vahldiek@bukea.hamburg.de

Verbandsgewässer

Fischereiliche Veranstaltungen an der Verbandsgewässern des Anglerverbands Hamburg e.V. sind auch spätestens einen Monat vor Veranstaltung von den Veranstalterinnen und Veranstalter nur beim Anglerverband Hamburg e.V. hier per Post oder Mail anzumelden:

Anglerverband Hamburg e.V.
Entenwerder 10
20539 Hamburg
Tel.: 040 41469310
E-Mail: geschaeftsstelle@anglerverband-hh.de

Die nötigen Formulare Streckenanmeldung Gemeinschaftsfischen und Gemeinschaftsfischen / Fangstatistik zu den Veranstaltungen in den Verbandsgewässern finden unsere Mitglieder im Mietgliederbereich unter DER AVHH unter Medien – Downloads – Links.

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