Bootsangelkarte
So bekommen Sie die Bootsangelkarten:
Bootsangelkarte vor Ort im Angelzentrum ausstellen lassen:
Personalausweis und Fischereischein mitbringen!
Bitte beachten!
Zum Ausstellen der Bootsangelkarten vor Ort im Angelzentrum bitte unbedingt vorher anrufen und einen Termin vereinbaren.
Tel.: 040 / 41 46 93 10
ACHTUNG:
Zwischen dem 16.09.2024 und dem 30.09.2024 können keine Bootsangelkarten vor Ort im Hamburger Angelzentrum erworben werden.
Bitte benutzt in diesem Zeitraum ausschließlich die E-Mail-Adresse
bootsangelkarte@bukea.hamburg.de, um eine Bootsangelkarte zu bestellen.
Bootsangelkarte per E-Mail bestellen
Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte an die untenstehende Kontaktperson. Senden Sie eine Ablichtung Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie Ihres Fischereischeins als Anhang an die unten genannte (E-Mail-)Adresse. Sie erhalten Ihre Bootsangelkarte per E-Mail zurückgeschickt. Im Anschluss bezahlen Sie per Überweisung.
Kontakt-Adressen für die Bestellung per E-Mail:
Bootsangelkarten
Die Bootsangelkarte Hafen/Elbe ist die Erlaubnis zum Angeln vom Boot im Geltungsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes. Nicht inbegriffen sind die Alster, ihre Kanäle und Fleete und die Dove- und Gose-Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse, für die die schifffahrtspolizeiliche Zuständigkeit beim Bezirksamt Bergedorf liegt. Ebenfalls nicht inbegriffen ist die Stromelbe bis Geesthacht. Jeder Mitfahrende muss ebenfalls eine Bootsangelkarte auf seinen Namen kaufen.
Beim Angeln vom Boot müssen Sie die Bootsangelkarte, den Fischereischein und den Fischereiabgabe-Nachweis mitführen. Die Bootsangelkarte ist bis zum Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Für die Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 31,00 €.
Die Bootsangelkarte Dove-Elbe/Gose-Elbe gilt für folgende Hafenrandgewässer: Dove-Elbe, Gose-Elbe, Schleusengraben und Neuer Schleusengraben, Serrahn und Schiffwasser. Für diese Bootsangelkarte braucht nur der Bootsführer eine schifffahrtsrechtliche Erlaubnis.
Achtung! Alle aufgeführten Gewässer sind Fischereirechtlich verpachtet. Es dürfen nur Mitglieder der Pachtvereine oder Gastkarten- und Angelerlaubniskartenbesitzer vom Boot aus angeln.
Für die Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 31,93 €. Die jeweiligen Grenzen der Angelerlaubnis entnehmen sie bitte der Erlaubniskarte.