Die praktische Angelprüfung dauert ca. 20 Minuten.
Die Gebühr für die praktische Angelprüfung beträgt 25,- Euro, für Wiederholer ebenfalls 25,- Euro.
Bei Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro an. Bei Erkrankung kann mit einer Bescheinigung vom Arzt kostenlos storniert oder umgebucht werden. Bereits gezahlte Gebühren werden berücksichtigt.
Ein etwaiger Rücktritt vom Kurs - ohne Nachweis s. oben - entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung, auch die teilweise Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung per E-Mail.
Bitte überweisen Sie die Summe nach Erhalt des Gebührenbescheids auf das angegebene Konto.
Ohne Geldeingang auf unser Konto behalten wir uns vor, bis zur vollständigen Bezahlung aller Gebühren die Urkunde einzubehalten.
Als Verwendungszweck tragen Sie bitte die Gebührenbescheidsnummer und Ihren Namen (bzw. den Namen des Prüflings) ein.
Für LRS oder ADHS muss eine Bestätigung der Schule oder ein Attest vom Arzt vorliegen.
Die Rechtsgrundlage über das Abnehmen der Angelprüfung ergibt sich aus § 11 HmbFAnG, § 3 HmbFAnGDVO. Die Zahlungshöhe der Gebühr ergibt sich aus der Nr. 3.4.2 der Anlage der Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung vom 6. Februar 1987.
Voraussetzung Ihrer Anmeldung zur Praktischen Prüfung ist ein mit einer Ausbildungsbestätigung abgeschlossener Vorbereitungslehrgang. Erst danach melden Sie sich bitte an. Keine Vorabanmeldung. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Ausbildungsbestätigung mit zur Prüfung.
Öffnungszeiten Geschäftsstelle |
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Montag | 9 - 16 Uhr |
Dienstag |
9 - 18 Uhr |
Mittwoch | 9 - 16 Uhr |
Donnerstag | 9 - 18 Uhr |
Freitag | 9 - 16 Uhr |