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BUKEA: Verhalten bei einem Fischsterben in den Hamburger Gewässern

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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft


MERKBLATT
Vorgehen bei einem Fischsterben in den Hamburger Gewässern

Insbesondere in den Sommermonaten kann es in den Hamburger Gewässern zu Fischsterben kommen. Ein Fischsterben kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden, zum Beispiel durch Verunreinigungen des Gewässers, durch meteorologisch ungünstige Bedingungen (hohe Wassertemperaturen mit der Folge von Sauerstoffmangel im Gewässer) oder auch durch Fischkrankheiten. Häufig treten mehrere Ursachen gemeinsam auf und verstärken somit die Problematik.
Bei einem Auftreten von Fischsterben oder bei Gewässerverunreinigungen ist es wichtig, dass schnell die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Gewässer mit ihren Lebensgemeinschaften vor weiteren nachteiligen Folgen zu schützen und die auftretenden Geruchsbelästigungen zu reduzieren.

Was können Sie tun?
Wenn Sie ein Fischsterben beobachten, informieren Sie möglichst schnell die nachfolgend aufgeführte Dienststelle und nennen Sie so genau wie möglich

  • den Ort
  • die Art
  • und die ungefähre Anzahl der toten Fische.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft/ Schadensmanagement

  • Telefon 040 42840-2300 während der Dienstzeiten,
  • in der Regel 8.45 bis 16.00 Uhr, Freitags bis 14:00 Uhr;
  • außerhalb der Dienstzeiten gibt die dort geschaltete Ansage Hinweise auf die weitere Vorgehensweise

Ebenso kann die nächste Polizeidienststelle oder auch der Notruf 110 informiert werden.

Sie können sich während der Dienstzeiten (in der Regel von 8.00 bis 15.00 Uhr) auch an die zuständigen Dienststellen der Bezirksämter wenden:

  • Bezirk Altona: Telefon 040 42811-2069
  • Bezirk Bergedorf: Telefon 040 42891-4343
  • Bezirk Eimsbüttel Telefon: 040 42801-3406 oder -2686
  • Bezirk Hamburg-Mitte: Telefon 040 42854-4749
  • Bezirk Hamburg-Nord: Telefon 040 42804-6106
  • Bezirk Harburg: Telefon 040 42871-2250
  • Bezirk Wandsbek: Telefon 040 42881-3474

Was tut die Behörde?
Die notwendigen Sofortmaßnahmen werden eingeleitet. Dazu gehören neben der Sachverhaltsaufklärung mit ersten orientierenden Untersuchungen je nach Notwendigkeit die Durchführung von Schutzmaßnahmen, die Information anderer Dienststellen oder Betroffener (zum Beispiel Pächter oder Anwohner), die Beauftragung von Fachfirmen zur Aufnahme und Entsorgung der Fischkadaver.

Weitere Informationen:
Das in der Vergangenheit in solchen Fällen häufig praktizierte Einleiten oder Verrieseln von Frischwasser (z.B. durch die Feuerwehr) hat sich als nicht zielführend erwiesen. Der Wirkungsgrad einer solchen Maßnahme ist lokal und zeitlich sehr begrenzt. Tatsächlich kann die Maßnahme sogar einen gegenteiligen Effekt haben, da das Gewässersediment aufgewirbelt wird und somit eine weitere Verschlechterung des Zustands eintritt.
Auch das Einbringen von Sauerstoff ist – abgesehen von dem erforderlichen hohen logistischen Aufwand – lediglich lokal wirksam und bedingt keine dauerhafte Verbesserung der Situation.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft setzt gemeinsam mit den Bezirksämtern kontinuierlich zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der hamburgischen Gewässer um. Diese Maßnahmen werden zukünftig auch dazu führen, dass die Hamburger Gewässer gegen die für ein Fischsterben verantwortlichen Probleme widerstandsfähiger werden.

Stand: Juni 2021


 » Merkblatt zum der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zum Download (PDF)


 

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