Laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 (Artikel 2, Absatz 4) des Rates vom 18. September 2007 sind Maßnahmen zur Wiederauffüllung und Erhaltung des Bestandes des europäischen Aals Anguilla anguilla notwendig. Der Aalmanagementplan der Hamburger Elbe wurde 2008 vom „Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow“ für alle Aaleinzugsgebiete veröffentlicht.
Der Management-Plan der Länder sieht hierfür diverse mögliche Maßnahmen vor, von denen folgende in Hamburg angewendet werden:
- Regulierung der Entnahme ⇒ Mindest- und Höchstmaß, Tageshöchstfangmenge
- Ermöglichung der Abwanderung ⇒ Durchgängigkeit, Umsetzen von Blankaalen
- Besatzmaßnahmen ⇒ Glasaal-Besatz
In Hamburg gilt das Entnahmefenster, d.h. Aale von 45-75 cm Länge dürfen bzw. müssen entnommen werden, bei einer Tageshöchstfangmenge von 3 Individuen. Hiermit soll zum einen Catch & Release vermieden als auch die Entnahme von zu kleinen Gelbaalen und laichreifen Blankaalen verhindert werden.
Die ökologische Durchgängigkeit von Oberflächengewässern ist zwar im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie ein angestrebtes Ziel, jedoch ist diese in vielen Gewässern noch nicht bzw. nur unzulänglich umgesetzt. Um Teilen des überalterten Aalbestandes der Unteren Bille das Abwandern zu ermöglichen, werden zwischen Mai und Oktober im Rahmen des Bille-Aal-Projektes vom Anglerverband Hamburg in Reusen gefangene Blankaale bei günstigen Sauerstoffbedingungen in den Elbestrom umgesetzt.
Um den bestehenden Aalbestand in den Hamburger Gewässern zu stärken, werden jedes Frühjahr Glasaale in die Süder- und Norderelbe sowie die Alsterkanäle besetzt. Im Jahr 2024 wurden am 06.03. ca. 400.000 Glasaale eingebracht. An den Besatzstellen wurde auf ausreichend Struktur (Steinpackung, Uferbewuchs) geachtet, um den Glasaalen geeignete Unterstände und Versteckmöglichkeiten zu gewähren.