Kurzmeldung: Abgabepflicht für Gastangelnde in Mecklenburg-Vorpommern ab 2025
Liebe Anglerinnen und Angler,
der Schweriner Landtag beschloss kürzlich in seinem neu verfassten Fischereigesetz, dass Gastangelnde in Mecklenburg-Vorpommern ab 2025 dazu verpflichtet werden sollen die dortige Abgabe zu zahlen. Der Preis für die Jahresabgabe beträgt zehn Euro und die Mehreinnahmen (schätzungsweise 600.000 Euro) sollen in die Pflege und das Management der Gewässer investiert werden. Die Abgabe kann in Mecklenburg-Vorpommern auch online bezahlt und bei einer Kontrolle auch digital vorgezeigt werden.
Euer Team vom
Anglerverband Hamburg e.V.