beschlossen die Minister der EU ein Fangverbot für Freizeitfischer.
Somit darf der Dorsch an der gesamten deutschen Ostseeküste ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr beangelt werden.
Lediglich der Berufsfischerei bleibt eine Beifangquote für den Dorsch erhalten, da sie mit Schleppnetzen weiterhin Schollen fischen darf. Der DAFV forderte hingegen zusammen mit der EAA (European Anglers Alliance) für die Freizeitfischerei andere Wege einzuschlagen. So seien laut DAFV Entnahmefenster, Schonzeiten und Tagesentnahmemengen eine bessere Kombination, schonend Dorsche fangen zu können. Des Weiteren argumentiert der DAFV, dass die Freizeitangelei generell selektiver sei. Anglerinnen und Angler müssen den Dorsch erst überlisten und können den Fisch auch mit einer höheren Überlebenschance zurücksetzen. Im Gegensatz dazu sei die Berufsfischerei weniger selektiv und Beifänge hätten eine sehr hohe Todesrate. Der Landesanglerverband MV äußert sich als Betroffener weniger optimistisch. „Wir hätten uns zwar gewünscht, dass die Möglichkeit einen Dorsch zu angeln weiter bestanden hätte, aber wo keine sind, können auch keine geangelt werden!“
Team Anglerverband Hamburg