Wir freuen uns, nach langjährigen Bemühungen die digitale Angelprüfung seit dem 01.11.2025 nun auch als sogenannte Kompaktprüfung anbieten zu können. Diese Form der Prüfung ermöglicht es den Teilnehmern, anders als bisher, beide Teilprüfungen (Theorie und Praxis) an einem Tag absolvieren zu können. Die Möglichkeit, sich für Teilprüfungen an unterschiedlichen Tagen zu entscheiden, bleibt weiterhin bestehen.
Alle erforderlichen Infos haben wir hier zusammengefasst:
Angelprüfung – Infos und Anmeldung
Allgemeines
Kosten
30,00 € Praktische Prüfung
35,00 € Theoretische Prüfung
65,00 € Kompaktprüfung
Für Umbuchungen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an.
Im Falle einer Erkrankung kann, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, kostenlos storniert oder umgebucht werden.
Bereits gezahlte Gebühren werden berücksichtigt.
Ein etwaiger Rücktritt von der Anmeldung ohne o.g. Nachweis entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung per E-Mail.
Bitte überweisen Sie die Summe nach Erhalt des Gebührenbescheids zeitgerecht auf das angegebene Konto.
Nur so kann die Teilnahme an der Prüfung gewährleistet werden.
Ohne Geldeingang auf unser Konto behalten wir uns vor, bis zur vollständigen Bezahlung aller Gebühren die Urkunde einzubehalten.
Als Verwendungszweck tragen Sie bitte die Gebührenbescheidsnummer und Ihren Namen bzw. den Namen des/der Prüfungsteilnehmenden ein.
Teilnehmende mit Beeinträchtigungen
Bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel ADHS und LRS, welche die Prüfung erschweren, können angemessene Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigung durch den Prüfungsausschuss getroffen werden.
Die Beeinträchtigung ist darzulegen und durch entsprechende Bescheinigungen / Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes zu belegen.
Insoweit benachteiligte Prüfungsteilnehmende sind einer separaten Prüfung zu unterziehen.
Bitte dazu das Anmeldeformular beachten.
Anmeldung
Voraussetzungen zur Anmeldung
- 12. Lebensjahr vollendet
- Teilnahme an einem in Hamburg zugelassenen Vorbereitungslehrgang
(Teilnahmebescheinigung ist am Prüfungstag vorzulegen) - Prüfungstermin frühestens 14 Tage nach Kursende
Prüfung
Praktische Prüfung (Teilprüfung Praxis)
Dauer: ca. 20 Minuten
Inhalt
- Töten eines Fisches (Fischmodell) nach der Tierschutzschlachtverordnung = 10 Punkte
- Herstellen von zwei Angelknoten aus einer vorgegebenen Anzahl von fünf Angelknoten (Losverfahren) = 8 Punkte
- Zusammenstellen einer Angelmontage aus einer vorgegebenen Anzahl von vier Angelmontagen (Losverfahren) = 12 Punkte
Mindestanforderung
- Es müssen 24 Punkte von insgesamt 30 Punkten erreicht werden
Theoretische Prüfung (Teilprüfung Theorie)
Dauer: max. 90 Minuten
Inhalt
Aus dem gesamten Fragenkatalog müssen 60 Fragen (10 Fragen je Sachgebiet) beantwortet werden.
Mindestanforderungen
- Mindestens 45 Fragen richtig beantwortet
- In keinem Sachgebiet mehr als vier Fragen falsch beantwortet
Hinweise
- Die Reihenfolge zum Ablegen der Teilprüfungen ist nicht festgelegt.
Kompaktprüfung
Die Kompaktprüfung ermöglicht den Prüfungsteilnehmenden die Teilprüfungen Praxis und Theorie an einem Tag zu absolvieren.
Jede Kompaktprüfung beginnt mit der theoretischen Prüfung für den die/ der Prüfungsteilnehmende 90 Minuten Zeit zur Beantwortung hat.
Nach Beendigung ihrer/seiner eigenen Prüfung erfolgt unverzüglich die praktische Prüfung.
Prüfungsurkunden
Die Ausgabe der Prüfungsurkunden erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Alle Prüfungsgebühren wurden gezahlt
- Beide Teilprüfungen wurden mit dem Ergebnis „Bestanden“ absolviert.
Am Prüfungstag vorzulegende Unterlagen / Dokumente
- Teilnahmebescheinigung Vorbereitungslehrgang
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Bescheinigungen / Zeugnisse einer Ärztin bzw. eines Arztes hinsichtlich Beeinträchtigungen, welche die Teilnahme an einer separaten Prüfung rechtfertigen.
Die Rechtsgrundlage über die Durchführung der Angelprüfung ergibt sich aus § 11 HmbFAnG, § 2 HmbFAnGDVO. Die Zahlungshöhe der Gebühr ergibt sich aus der Nr. 3.4.2 der Anlage der Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung vom 6. Februar 1987.




