FAQs - Fragen & Antworten rund ums Angeln in Hamburg
Fischereiabgabe
Jede Person, die in Hamburg angeln möchte, muss die Fischereiabgabe entrichten – unabhängig vom Alter oder vom Gewässer.
Angelschein/Prüfung
Zuerst nimmst du an einem Vorbereitungskurs teil (Ausbildungspartner: Anglerverband Hamburg e.V. - Vorbereitungslehrgänge, Online-Kurse werden in Hamburg nicht anerkannt). Danach legst du eine theoretische und eine praktische Prüfung beim Anglerverband Hamburg ab. Die Prüfungen können an einem Tag (Kompaktprüfung) oder an zwei verschiedenen Tagen stattfinden (Mehr Infos: Anglerverband Hamburg e.V. - So werden Sie Angler*in in Hamburg).
Handicap
Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Angelprüfung ablegen können, dürfen mit einer Rute in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.
Mehr Infos: Fischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg.deFischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg.de
Sonderregelung/Guide/Fischereiaufseher
Folgende Guides gibt es in Hamburg:
- Elbcoast-Guiding – Angelo Aykurt www.elbcoast-guiding.de
- Hooked On Raubfisch Guiding – Tobias Dach www.hooked-on.de
- Pro-Guiding – Andreas Panten & Najwa Hussein www.pro-guiding.de
- Zanderangeln-Hamburg – Stephan Kadner www.zanderangeln-hamburg.de
- Zander-Guiding – Benjamin Schümann www.zanderguiding.de
Am Gewässer
Du darfst die Fischerei mit zwei Handangeln mit bis zu zwei Anbissstellen ausüben. Es dürfen ausschließlich Fischereigeräte eingesetzt werden, die sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden (§ 4 Fischereigerät in der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO) vom 4. Juni 2019).
Der Verband / Die Vereine
Einzelpersonen können nicht direkt Mitglied werden. Nur Vereine können Mitglied im Verband werden. Über die Aufnahme der Vereine entscheidet die jährliche Hauptversammlung.
Fischereigesetz
Die Tageshöchstfangmenge ist für Kinder unter 15 Jahren genauso hoch wie für volljährige Fischereischeininhaberinnen und Fischereischeininhaber:
- Aal: 3 Exemplare
- Hecht: 2 Exemplare
- Meerforelle: 2 Exemplare
- Rapfen: 1 Exemplar
- Quappe: 3 Exemplare
- Zander: 2 Exemplare
Bei allen weiteren Arten besteht keine Tageshöchstfangmenge.
Gewässer/Gastkarten/Bootskarten
Freie Gewässer (z.B. Hafen und Alster):
- vom Ufer aus: Fischereiabgabe
- vom Boot: Fischereiabgabe + entsprechende Bootskarte
Verbandsgewässer:
- vom Ufer aus: Fischereiabgabe + Gastkarte (oder Mitgliedschaft im Verband)
- vom Boot: Fischereiabgabe + Gastkarte (oder Mitgliedschaft im Verband) + für die Dove-Elbe wird zusätzlich eine Bootskarte benötigt.
Fischbestände App
Derzeit gilt die App nicht für Verbands- und Vereinsgewässer. Diese sollen künftig eventuell ergänzt werden.
Interaktive Angelkarte
In freien Gewässern darfst du ohne Gastkarte angeln. Voraussetzung sind ein gültiger Fischereischein und die bezahlte Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr. Auf der interaktiven Anglerkarte sind freie Gewässer hellblau dargestellt.
Fischsterben/Sauerstoffwerte
- Entenwerder: April bis September werktags zwei- bis dreimal täglich, ab Oktober einmal pro Woche
- Untere Bille: April bis September montags, mittwochs und freitags
Fischfragen
Invasive Arten sind waidgerecht zu töten und möglichst zu verwerten.
Ist eine Verwertung nicht möglich, müssen sie fachgerecht entsorgt werden.
Beim Fang eines Wolgazanders freuen wir uns, wenn der Fisch waidgerecht getötet und beim Anglerverband Hamburg e.V. abgegeben wird.
Anglerverband Hamburg e.V. - Mitmachen: Der Wolgazander
Alle Angaben ohne Gewähr.
Angaben zum Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz ersetzen nicht die eingehende Beschäftigung mit den aktuellen Vorschriften dieses Gesetzes.
Die Regelungen und Vorschriften des Fischereirechts sind in vollem Umfang und zu jeder Zeit zu beachten.





