Hamburg erlässt als erstes Bundesland ein Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr
In dieser Woche erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit das neue Waffenrecht, das u.a. ein Mitführen von Messern und Knüppeln an bestimmten Orten untersagt, Auswirkungen auf Anglerinnen und Angler hat.
Es besteht eine gesetzliche Ausnahme von den Messerverboten, wenn ein Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck geführt wird. Darunter fällt auch das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei. Daran ändert auch die seit Montag, 16.12.2025 gültige „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs“ in Hamburg nichts. Die Ausnahme gilt also weiterhin auch im Bereich des ÖPNV in Hamburg. Wichtig ist dabei, dass das Messer und auch der Knüppel zum Betäuben der Fische nicht zugriffsbereit mitgenommen wird. Nicht zugriffsbereit ist es dann, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann, z.B. wenn ein Messer in einem Etui verpackt und in einem Rucksack verstaut ist.
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