FAQs - Fragen und Antworten -
Fischereiabgabe
Jede Person, die in Hamburg angeln möchte, muss die Fischereiabgabe entrichten – unabhängig vom Alter oder vom Gewässer.
Ja, auch dort ist die Fischereiabgabe verpflichtend.
Hier kann die Fischereiabgabe erworben werden:
- Bei allen Standorten für Einwohnerangelegenheiten (ehem. Kundenzentren)
- online (Fischereiabgabe Hamburg - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService)
- im Hamburger Angelzentrum (Entenwerder 10, 20539 Hamburg)
- bei einigen Angelläden und Angelvereinen (Liste: Fischereiabgabe - hamburg.deListe: Fischereiabgabe - hamburg.de)
Für das laufende Jahr und zwei folgende Jahre.
Angelschein/Prüfung
Zuerst nimmst du an einem Vorbereitungskurs teil (Ausbildungspartner: Anglerverband Hamburg e.V. - Vorbereitungslehrgänge, Online-Kurse werden in Hamburg nicht anerkannt). Danach legst du eine theoretische und eine praktische Prüfung in Hamburg ab. Die Prüfungen können an einem Tag (Kompaktprüfung) oder an zwei verschiedenen Tagen stattfinden (Mehr Infos: Anglerverband Hamburg e.V. - So werden Sie Angler*in in Hamburg).
Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen in Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein ohne Fischereischein angeln.
Erwachsene ohne Fischereischein dürfen nur in Begleitung eines lizensierten Guides angeln.
Die Fischereiabgabe muss in jedem Fall bezahlt werden.
Ein Angelschein ist unbegrenzt gültig.
Zum Angeln in Hamburg musst du jedoch zusätzlich die Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr bezahlt haben.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.
Nicht anerkannt werden Fischereischeine ohne abgelegte Prüfung, zum Beispiel der Touristenfischereischein aus Schleswig-Holstein.
Ja. Bei einem Umzug musst du deinen Fischereischein an deinem neuen Hauptwohnsitz bei einem der Standorte für Einwohnerangelegenheiten (ehemals Einwohnermeldeämter oder Kundenzentren) ummelden.
Bei allen Standorten für Einwohnerangelegenheiten in Hamburg (ehem. Kundenzentren).
Die Ummeldung bzw. Ausstellung kostet 15,00 EUR.
Mehr Infos: Fischereischein beantragen - hamburg.de
Für die verspätete Ummeldung gibt es keine eigene Strafe. Wer jedoch ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ein nicht umgemeldeter Fischereischein gilt als ungültig.
Nein, das ist nur bei den Standorten für Einwohnerangelegenheiten (ehem. Kundenzentren) möglich.
Mit deiner Prüfungsurkunde kannst du bei allen Standorten für Einwohnerangelegenheiten einen neuen Fischereischein beantragen.
Wenn du die Prüfung in Hamburg abgelegt hast, kannst du beim Anglerverband Hamburg e.V. eine Ersatzurkunde beantragen.
Die Kosten betragen 30,00 EUR zuzüglich 15,00 EUR Bearbeitungsgebühr.
Bitte gib möglichst viele Daten gemäß Antragsformular an (Download: Anglerverband Hamburg e.V. - Ausstellung Ersatzurkunden)
Handicap
Wenn es dir aufgrund deiner Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantragen. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es dir, zusammen mit einer volljährigen Inhaberin oder einem volljährigen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln. Du musst gegebenenfalls nachweisen, dass deine Schwerbehinderung dich an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Mehr Infos: Fischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg.deFischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg.de
Am Hohendeicher See gibt es einen rollstuhlgerechten Angelsteg (Overwerder Hauptdeich). Weitere barrierefreie Angelplätze werden künftig in der interaktiven Anglerkarte veröffentlicht.
Sonderregelung/Guide/Fischereiaufseher
Folgende Guides gibt es in Hamburg:
- Elbcoast-Guiding – Angelo Aykurt www.elbcoast-guiding.de
- Hooked On Raubfisch Guiding – Tobias Dach www.hooked-on.de
- Pro-Guiding – Andreas Panten & Najwa Hussein www.pro-guiding.de
- Zanderangeln-Hamburg – Stephan Kadner www.zanderangeln-hamburg.de
- Zander-Guiding – Benjamin Schümann www.zanderguiding.de
Die Fischereiaufsicht freut sich über neue Mitglieder. Interessierte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 26 Jahre
- Besitz eines Fischereischeins
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Kontaktfreudigkeit
- Interesse am Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz und dessen Anwendung
Bei Interesse wende dich an folgende Kontaktperson: Martin Liebetanz-Vahldiek – Oberste Fischereibehörde,
Wenn du deinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hast und eine Fischereiberechtigung deines Heimatlandes nachweisen kannst, kannst du einmalig einen Touristenfischereischein für ein Jahr beim Hamburger Angelzentrum oder bei der Obersten Fischereibehörde (Touristenfischereischein - hamburg.deTouristenfischereischein - hamburg.de) beantragen. Personen mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands erhalten keinen Touristenfischereischein.
Die betreuende Person (volljährige/er Fischereischeininhaber/in) muss die Kinder jederzeit beaufsichtigen. Die Anzahl der Kinder hängt daher von der Angelart, dem Alter der Kinder und davon ab, ob die betreuende Person selbst angelt.
Nein. Wichtig ist, dass die Betreuung und die tierschutzgerechte Handhabung jederzeit gewährleistet sind.
Wenn ein Messer für einen anerkannten Zweck mitgeführt wird – dazu zählt ausdrücklich auch die Ausübung der Fischerei – ist das Mitführen grundsätzlich erlaubt. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Ein Angel- oder Filetiermesser darf mitgeführt werden, wenn es für die Ausübung der Fischerei tatsächlich benötigt wird (z. B. zum waidgerechten Töten eines Fisches).
- Das Messer darf nicht griffbereit (z. B. am Gürtel oder in der Jackentasche) mitgeführt werden, sondern muss sicher verstaut transportiert werden, beispielsweise in einem Angelkoffer.
- Feststehende Klingen dürfen eine Klingenlänge von maximal 12 cm haben.
- Klappmesser müssen zweihändig zu öffnen sein (keine Einhandmesser).
Am Gewässer
Du darfst die Fischerei mit zwei Handangeln mit bis zu zwei Anbissstellen ausüben. Es dürfen ausschließlich Fischereigeräte eingesetzt werden, die sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden (§ 4 Fischereigerät in der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO) vom 4. Juni 2019).
Grundsätzlich benötigst du in Hamburg einen gummierten, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Kescher sowie eine Abhakmatte. Ferner sind sämtliche Utensilien zum waidgerechten Töten und Abhaken und Zurücksetzen der Fische mitzuführen. Da die Elbe in Hamburg von der Tide beeinflusst wird und sich der Wasserstand regelmäßig ändert, benötigst du z. B. im Hafenbereich einen Spundwandkescher.
Ja, der Fischereischein muss beim Angeln im Original mitgeführt werden. Zudem darf er nicht eingeschweißt (laminiert) werden, dies könnte eine Echtheitsprüfung erschweren.
Der Verband / Die Vereine
Einzelpersonen können nicht direkt Mitglied werden. Nur Vereine können Mitglied im Verband werden. Über die Aufnahme der Vereine entscheidet die jährliche Hauptversammlung.
Bitte kontaktiere den jeweiligen Verein direkt. In der Regel findest du ein Anmeldeformular auf der Website des Vereins.
Unsere Mitgliedsvereine: Anglerverband Hamburg e.V. - Mitgliedsvereine
Fischereigesetz
Die Tageshöchstfangmenge ist für Kinder unter 16 Jahren genauso hoch wie für volljährige Fischereischeininhaberinnen und Fischereischeininhaber:
- Aal: 3 Exemplare
- Hecht: 2 Exemplare
- Meerforelle: 2 Exemplare
- Rapfen: 1 Exemplar
- Quappe: 3 Exemplare
- Zander: 2 Exemplare
Bei allen weiteren Arten bestehen keine Tageshöchstfangmengen.
Während der Zanderschonzeit (Anglerverband Hamburg e.V. - Mindestmaße / Schonzeiten -1. Februar bis 31.Mai) ist das Angeln mit toten Köderfischen, Fischfetzen sowie mit Kunstködern aller Art verboten. Ausgenommen sind bestimmte Gewässerbereiche:
- die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades
- die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse
- der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms
In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern, darf während der Zanderschonzeit nicht mit den oben genannten Ködern gefischt werden. (Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden.
Das Verbot von Kunstködern gilt nicht für das Fliegenfischen.
Grundsätzlich gilt: Fische, die Schonzeit haben, müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Die Nutzung einer Reuse ist nur für Fischer mit entsprechender Erlaubnis gestattet (Nebenerwerbsfischenden und Bedarfsfischenden).
Gewässer/Gastkarten/Bootskarten
Freie Gewässer (z.B. Hafen und Alster):
- vom Ufer aus: Fischereiabgabe
- vom Boot: Fischereiabgabe + entsprechende Bootskarte
Pachtgewässer des Anglerverband Hamburg:
- vom Ufer aus: Fischereiabgabe + Gastkarte (oder Mitgliedschaft im Verband)
- vom Boot: Fischereiabgabe + Gastkarte (oder Mitgliedschaft im Verband) + für die Dove-Elbe wird zusätzlich eine Bootskarte benötigt.
Im Hamburger Hafen und auf der Bille benötigt jede angelnde Person im Boot eine Bootsangelkarte. Auf der Dove- und Gose-Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für die Person vorgeschrieben, die das Boot führt.
Für ein Bellyboat wird keine Bootskarte benötigt, da es als Schwimmhilfe gilt. Für alle anderen ist eine Bootskarte erforderlich.
Der Einsatz eines Bellyboats erfolgt auf eigene Verantwortung.
Aus Naturschutzgründen kann der Einsatz eingeschränkt oder verboten werden, auch aus Gründen der Schifffahrtssicherheit kann der Einsatz – mit oder ohne Motor – untersagt werden, wenn der Schiffsverkehr behindert oder gefährdet wird.
Nein. Das Befahren des Sees mit motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art – auch mit Elektromotor – ist nicht erlaubt.
Nein, das Angeln mit einer Schleppangel ist nicht gestattet.
Fischbestände App
Derzeit gilt die App nicht für Verbands- und Vereinsgewässer. Diese sollen künftig eventuell ergänzt werden.
Interaktive Angelkarte
In freien Gewässern darfst du ohne Gastkarte angeln. Voraussetzung sind ein gültiger Fischereischein und die bezahlte Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr. Auf der interaktiven Anglerkarte sind freie Gewässer hellblau dargestellt.

- hellblaue Wasserflächen mit farbiger Uferlinie: Freie Gewässer
- dunkelblaue Wasserflächen mit farbiger Uferlinie: Verbandsgewässer
- pinke Wasserflächen ohne farbige Uferlinie: Vereinsgewässer
- hellblaue Wasserflächen ohne farbige Uferlinie: Unbestimmtes Gewässer
- grüne Umrandung/Uferlinie: Angeln vom Ufer aus möglich (teilweise Berechtigung erforderlich, z. B. Gastkarte)
- blaue Umrandung/Uferlinie: Angeln vom Ufer aus nicht möglich (z.B. kein Zugang oder Privatgrundstück)
- rote Umrandung/Uferlinie: Angeln vom Ufer aus verboten (z.B. Naturschutzgebiet)
- gelbe Umrandung/Uferlinie: keine Informationen zu diesem Gewässer vorhanden
Nein, derzeit nicht. Eine Umsetzung ist geplant.
Fischsterben/Sauerstoffwerte
- Entenwerder: April bis September werktags zwei- bis dreimal täglich, ab Oktober einmal pro Woche
- Untere Bille: April bis September montags, mittwochs und freitags
Wenn du an einem Hamburger Gewässer schwere Umweltprobleme (z. B. Fischsterben) feststellst oder beobachtest, dass sich jemand regelwidrig verhält, informiere bitte:
- die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft/ Schadensmanagement 0175 / 344 3984
(täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr, auch am Wochenende) - die nächste Polizeidienststelle oder den Notruf 110
- während der üblichen Dienstzeiten (ca. 8:00–15:00 Uhr) das zuständige Bezirksamt
- Bezirk Altona: 040 42811-6137 oder -6203
- Bezirk Bergedorf: 040 42891-4318 oder -4344 oder -4345
- Bezirk Eimsbüttel: 040 42801-3406
- Bezirk Hamburg-Mitte: 040 42854-3010
- Bezirk Hamburg-Nord: 040 42804-6107 oder -6106
- Bezirk Harburg: 040 42871-2170 oder -3478
- Bezirk Wandsbek: 040 42881-2410 oder -3528
Weitere Informationen finden Sie unter „Vorgehen bei einem Fischsterben in den Hamburger Gewässern“ beim Anglerverband Hamburg e.V (Anglerverband Hamburg e.V. - Gewässernotruf)
Fischfragen
Invasive Arten sind waidgerecht zu töten und möglichst zu verwerten.
Ist eine Verwertung nicht möglich, müssen sie fachgerecht entsorgt werden.
Beim Fang eines Wolgazanders freuen wir uns, wenn der Fisch waidgerecht getötet und beim Anglerverband Hamburg e.V. abgegeben wird.
Anglerverband Hamburg e.V. - Mitmachen: Der Wolgazander
Auch invasive Krebse und Krabben müssen tierschutzgerecht getötet werden.
Krebstiere (z. B. Wollhandkrabben) sind in sprudelnd kochendem Wasser zu töten.
Hängt eine Krabbe am Haken, darf sie alternativ wieder in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden, aus dem sie entnommen wurde. Ein Umsetzen in ein anderes Gewässer ist nicht erlaubt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Angaben zum Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz ersetzen nicht die eingehende Beschäftigung mit den aktuellen Vorschriften dieses Gesetzes.
Die Regelungen und Vorschriften des Fischereirechts sind in vollem Umfang und zu jeder Zeit zu beachten.