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FAQs - Fragen und Antworten -


Fischereiabgabe

Wer muss die Fischereiabgabe entrichten?

Jede Person, die in Hamburg angeln möchte, muss die Fischereiabgabe entrichten – unabhängig vom Alter oder vom Gewässer.

Wie und wo kann ich die Hamburger Fischereiabgabe kaufen?

Hier kann die Fischereiabgabe erworben werden:

Für wie viele Jahre kann ich die Fischereiabgabe kaufen?

Für das laufende Jahr und zwei folgende Jahre.

Angelschein/Prüfung

Wie bzw. wo kann ich meinen Fischereischein machen?

Zuerst nimmst du an einem Vorbereitungskurs teil (Ausbildungspartner: Anglerverband Hamburg e.V. - Vorbereitungslehrgänge, Online-Kurse werden in Hamburg nicht anerkannt). Danach legst du eine theoretische und eine praktische Prüfung in Hamburg ab. Die Prüfungen können an einem Tag (Kompaktprüfung) oder an zwei verschiedenen Tagen stattfinden (Mehr Infos: Anglerverband Hamburg e.V. - So werden Sie Angler*in in Hamburg).

Kann ich auch ohne Fischereischein angeln?

Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen in Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein ohne Fischereischein angeln.
Erwachsene ohne Fischereischein dürfen nur in Begleitung eines lizensierten Guides angeln.
Die Fischereiabgabe muss in jedem Fall bezahlt werden.

Ist mein Angelschein noch gültig?

Ein Angelschein ist unbegrenzt gültig.
Zum Angeln in Hamburg musst du jedoch zusätzlich die Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr bezahlt haben.

Mit welchem Fischereischein darf ich in Hamburg angeln?

Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.
Nicht anerkannt werden Fischereischeine ohne abgelegte Prüfung, zum Beispiel der Touristenfischereischein aus Schleswig-Holstein.

Muss ich meinen Fischereischein ummelden, wenn ich nach Hamburg oder in ein anderes Bundesland ziehe?

Ja. Bei einem Umzug musst du deinen Fischereischein an deinem neuen Hauptwohnsitz bei einem der Standorte für Einwohnerangelegenheiten (ehemals Einwohnermeldeämter oder Kundenzentren) ummelden.

Wo melde ich meinen Fischereischein in Hamburg um und wie viel kostet es mich?

Bei allen Standorten für Einwohnerangelegenheiten in Hamburg (ehem. Kundenzentren).
Die Ummeldung bzw. Ausstellung kostet 15,00 EUR.
Mehr Infos: Fischereischein beantragen - hamburg.de

Wie hoch ist die Strafe, wenn ich meinen Fischereischein nicht direkt ummelde?

Für die verspätete Ummeldung gibt es keine eigene Strafe. Wer jedoch ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ein nicht umgemeldeter Fischereischein gilt als ungültig.

Kann ich meinen Fischereischein auch im Angelzentrum des Anglerverbands Hamburg e.V. ausstellen oder ummelden lassen?

Nein, das ist nur bei den Standorten für Einwohnerangelegenheiten (ehem. Kundenzentren) möglich.

Ich habe meinen Fischereischein verloren. Was muss ich jetzt tun?

Mit deiner Prüfungsurkunde kannst du bei allen Standorten für Einwohnerangelegenheiten einen neuen Fischereischein beantragen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Prüfungsurkunde ebenfalls verloren habe?

Wenn du die Prüfung in Hamburg abgelegt hast, kannst du beim Anglerverband Hamburg e.V. eine Ersatzurkunde beantragen.
Die Kosten betragen 30,00 EUR zuzüglich 15,00 EUR Bearbeitungsgebühr.
Bitte gib möglichst viele Daten gemäß Antragsformular an (Download: Anglerverband Hamburg e.V. - Ausstellung Ersatzurkunden)

Handicap

Kann ich als Person mit Behinderung eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen?

Wenn es dir aufgrund deiner Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantragen. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es dir, zusammen mit einer volljährigen Inhaberin oder einem volljährigen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln. Du musst gegebenenfalls nachweisen, dass deine Schwerbehinderung dich an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Mehr Infos: Fischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg.deFischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg.de

Wo finde ich barrierefreie Angelplätze in Hamburg?

Am Hohendeicher See gibt es einen rollstuhlgerechten Angelsteg (Overwerder Hauptdeich). Weitere barrierefreie Angelplätze werden künftig in der interaktiven Anglerkarte veröffentlicht.

Sonderregelung/Guide/Fischereiaufseher

Welche Guides gibt es in Hamburg?

Folgende Guides gibt es in Hamburg:

Wie wird man Fischereiaufseher?

Die Fischereiaufsicht freut sich über neue Mitglieder. Interessierte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 26 Jahre
  • Besitz eines Fischereischeins
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Kontaktfreudigkeit
  • Interesse am Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz und dessen Anwendung

Bei Interesse wende dich an folgende Kontaktperson: Martin Liebetanz-Vahldiek – Oberste Fischereibehörde, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wie erhalte ich einen Touristenfischereischein?

Wenn du deinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hast und eine Fischereiberechtigung deines Heimatlandes nachweisen kannst, kannst du einmalig einen Touristenfischereischein für ein Jahr beim Hamburger Angelzentrum oder bei der Obersten Fischereibehörde (Touristenfischereischein - hamburg.deTouristenfischereischein - hamburg.de) beantragen. Personen mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands erhalten keinen Touristenfischereischein.

Wie viele Kinder unter 15 Jahren (ohne Fischereischein) darf ich mitnehmen?

Die betreuende Person (volljährige/er Fischereischeininhaber/in) muss die Kinder jederzeit beaufsichtigen. Die Anzahl der Kinder hängt daher von der Angelart, dem Alter der Kinder und davon ab, ob die betreuende Person selbst angelt.

Gibt es beim Mitangeln (bei Kindern unter 15 Jahre) ein Mindestalter?

Nein. Wichtig ist, dass die Betreuung und die tierschutzgerechte Handhabung jederzeit gewährleistet sind.

Gibt es eine Ausnahmeregelung beim Mitführen von Messern?

Wenn ein Messer für einen anerkannten Zweck mitgeführt wird – dazu zählt ausdrücklich auch die Ausübung der Fischerei – ist das Mitführen grundsätzlich erlaubt. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Ein Angel- oder Filetiermesser darf mitgeführt werden, wenn es für die Ausübung der Fischerei tatsächlich benötigt wird (z. B. zum waidgerechten Töten eines Fisches).
  • Das Messer darf nicht griffbereit (z. B. am Gürtel oder in der Jackentasche) mitgeführt werden, sondern muss sicher verstaut transportiert werden, beispielsweise in einem Angelkoffer.
  • Feststehende Klingen dürfen eine Klingenlänge von maximal 12 cm haben.
  • Klappmesser müssen zweihändig zu öffnen sein (keine Einhandmesser).

Am Gewässer

Wie viele Ruten darf ich am Gewässer benutzen?

Du darfst die Fischerei mit zwei Handangeln mit bis zu zwei Anbissstellen ausüben. Es dürfen ausschließlich Fischereigeräte eingesetzt werden, die sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden (§ 4 Fischereigerät in der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO) vom 4. Juni 2019).

Was muss ich zum Angeln in Hamburg mit mir führen?

Grundsätzlich benötigst du in Hamburg einen gummierten, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Kescher sowie eine Abhakmatte. Ferner sind sämtliche Utensilien zum waidgerechten Töten und Abhaken und Zurücksetzen der Fische mitzuführen. Da die Elbe in Hamburg von der Tide beeinflusst wird und sich der Wasserstand regelmäßig ändert, benötigst du z. B. im Hafenbereich einen Spundwandkescher.

Muss ich beim Angeln meinen Fischereischein im Original mitführen?

Ja, der Fischereischein muss beim Angeln im Original mitgeführt werden. Zudem darf er nicht eingeschweißt (laminiert) werden, dies könnte eine Echtheitsprüfung erschweren. 

Der Verband / Die Vereine

Wie werde ich Mitglied im Anglerverband Hamburg?

Einzelpersonen können nicht direkt Mitglied werden. Nur Vereine können Mitglied im Verband werden. Über die Aufnahme der Vereine entscheidet die jährliche Hauptversammlung.

Wie werde ich Mitglied in einem Mitgliedsverein vom Anglerverband Hamburg?

Bitte kontaktiere den jeweiligen Verein direkt. In der Regel findest du ein Anmeldeformular auf der Website des Vereins.
Unsere Mitgliedsvereine: Anglerverband Hamburg e.V. - Mitgliedsvereine

Fischereigesetz

Wie ist die Tageshöchstfangmenge bei Kindern unter 16 Jahren?

Die Tageshöchstfangmenge ist für Kinder unter 16 Jahren genauso hoch wie für volljährige Fischereischeininhaberinnen und Fischereischeininhaber:

  • Aal: 3 Exemplare
  • Hecht: 2 Exemplare
  • Meerforelle: 2 Exemplare
  • Rapfen: 1 Exemplar
  • Quappe: 3 Exemplare
  • Zander: 2 Exemplare

Bei allen weiteren Arten bestehen keine Tageshöchstfangmengen.

Schonzeit – was darf man?

Während der Zanderschonzeit (Anglerverband Hamburg e.V. - Mindestmaße / Schonzeiten -1. Februar bis 31.Mai) ist das Angeln mit toten Köderfischen, Fischfetzen sowie mit Kunstködern aller Art verboten. Ausgenommen sind bestimmte Gewässerbereiche:

  • die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades
  • die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse
  • der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms

In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern, darf während der Zanderschonzeit nicht mit den oben genannten Ködern gefischt werden. (Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden.
Das Verbot von Kunstködern gilt nicht für das Fliegenfischen.
Grundsätzlich gilt: Fische, die Schonzeit haben, müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.

Darf ich mit einer Reuse Fische, Krebse oder Krabben fangen?

Die Nutzung einer Reuse ist nur für Fischer mit entsprechender Erlaubnis gestattet (Nebenerwerbsfischenden und Bedarfsfischenden).

Gewässer/Gastkarten/Bootskarten

Welche Erlaubniskarten brauche ich zum Angeln?

Freie Gewässer (z.B. Hafen und Alster):

  • vom Ufer aus: Fischereiabgabe
  • vom Boot: Fischereiabgabe + entsprechende Bootskarte

Pachtgewässer des Anglerverband Hamburg:

  • vom Ufer aus: Fischereiabgabe + Gastkarte (oder Mitgliedschaft im Verband)
  • vom Boot: Fischereiabgabe + Gastkarte (oder Mitgliedschaft im Verband) + für die Dove-Elbe wird zusätzlich eine Bootskarte benötigt.
Brauchen alle Mitfahrenden eine Bootskarte?

Im Hamburger Hafen und auf der Bille benötigt jede angelnde Person im Boot eine Bootsangelkarte. Auf der Dove- und Gose-Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für die Person vorgeschrieben, die das Boot führt.

Brauche ich für das Angeln vom Bellyboat, Kanu, Kajak oder Paddelboot eine Bootsangelkarte?

Für ein Bellyboat wird keine Bootskarte benötigt, da es als Schwimmhilfe gilt. Für alle anderen ist eine Bootskarte erforderlich.

Wo darf ich mit dem Bellyboat angeln?

Der Einsatz eines Bellyboats erfolgt auf eigene Verantwortung.

Aus Naturschutzgründen kann der Einsatz eingeschränkt oder verboten werden, auch aus Gründen der Schifffahrtssicherheit kann der Einsatz – mit oder ohne Motor – untersagt werden, wenn der Schiffsverkehr behindert oder gefährdet wird.

Darf ich mit einem Motorboot auf dem Hohendeicher See (Oortkatensee) fahren?

Nein. Das Befahren des Sees mit motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art – auch mit Elektromotor – ist nicht erlaubt.

Darf ich vom Boot aus mit einer Schleppangel angeln?

Nein, das Angeln mit einer Schleppangel ist nicht gestattet.

Fischbestände App

Für welche Gewässer ist die Fischbestände App? Sind auch Verbands- und Vereinsgewässer enthalten?

Derzeit gilt die App nicht für Verbands- und Vereinsgewässer. Diese sollen künftig eventuell ergänzt werden.

Interaktive Angelkarte

Was sind die „Freien Gewässer“ in Hamburg? Wie erkenne ich sie auf der interaktiven Anglerkarte?

In freien Gewässern darfst du ohne Gastkarte angeln. Voraussetzung sind ein gültiger Fischereischein und die bezahlte Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr. Auf der interaktiven Anglerkarte sind freie Gewässer hellblau dargestellt.

Was bedeuten die Farben und Markierungen auf der Anglerkarte?

Legende/Screenshot

  • hellblaue Wasserflächen mit farbiger Uferlinie: Freie Gewässer
  • dunkelblaue Wasserflächen mit farbiger Uferlinie: Verbandsgewässer
  • pinke Wasserflächen ohne farbige Uferlinie: Vereinsgewässer
  • hellblaue Wasserflächen ohne farbige Uferlinie: Unbestimmtes Gewässer
  • grüne Umrandung/Uferlinie: Angeln vom Ufer aus möglich (teilweise Berechtigung erforderlich, z. B. Gastkarte)
  • blaue Umrandung/Uferlinie: Angeln vom Ufer aus nicht möglich (z.B. kein Zugang oder Privatgrundstück)
  • rote Umrandung/Uferlinie: Angeln vom Ufer aus verboten (z.B. Naturschutzgebiet)
  • gelbe Umrandung/Uferlinie: keine Informationen zu diesem Gewässer vorhanden
Gibt es die Anglerkarte auch als App?

Nein, derzeit nicht. Eine Umsetzung ist geplant.

Fischsterben/Sauerstoffwerte

Wie oft wird an der Sauerstoffstation in Entenwerder und in der Unteren Bille gemessen?
  • Entenwerder: April bis September werktags zwei- bis dreimal täglich, ab Oktober einmal pro Woche
  • Untere Bille: April bis September montags, mittwochs und freitags
Wann sollte man die Polizei rufen?

Wenn du an einem Hamburger Gewässer schwere Umweltprobleme (z. B. Fischsterben) feststellst oder beobachtest, dass sich jemand regelwidrig verhält, informiere bitte:

  • die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft/ Schadensmanagement 0175 / 344 3984
    (täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr, auch am Wochenende)
  • die nächste Polizeidienststelle oder den Notruf 110
  • während der üblichen Dienstzeiten (ca. 8:00–15:00 Uhr) das zuständige Bezirksamt
    • Bezirk Altona: 040 42811-6137 oder -6203
    • Bezirk Bergedorf: 040 42891-4318 oder -4344 oder -4345
    • Bezirk Eimsbüttel: 040 42801-3406
    • Bezirk Hamburg-Mitte: 040 42854-3010
    • Bezirk Hamburg-Nord: 040 42804-6107 oder -6106
    • Bezirk Harburg: 040 42871-2170 oder -3478
    • Bezirk Wandsbek: 040 42881-2410 oder -3528

Weitere Informationen finden Sie unter „Vorgehen bei einem Fischsterben in den Hamburger Gewässern“ beim Anglerverband Hamburg e.V (Anglerverband Hamburg e.V. - Gewässernotruf)

Fischfragen

Was mache ich, wenn ich eine invasive Art fange?

Invasive Arten sind waidgerecht zu töten und möglichst zu verwerten.
Ist eine Verwertung nicht möglich, müssen sie fachgerecht entsorgt werden.
Beim Fang eines Wolgazanders freuen wir uns, wenn der Fisch waidgerecht getötet und beim Anglerverband Hamburg e.V. abgegeben wird.
Anglerverband Hamburg e.V. - Mitmachen: Der Wolgazander

Wie töte ich invasive Krebse und Krabben?

Auch invasive Krebse und Krabben müssen tierschutzgerecht getötet werden.
Krebstiere (z. B. Wollhandkrabben) sind in sprudelnd kochendem Wasser zu töten.
Hängt eine Krabbe am Haken, darf sie alternativ wieder in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden, aus dem sie entnommen wurde. Ein Umsetzen in ein anderes Gewässer ist nicht erlaubt.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Angaben zum Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz ersetzen nicht die eingehende Beschäftigung mit den aktuellen Vorschriften dieses Gesetzes.

Die Regelungen und Vorschriften des Fischereirechts sind in vollem Umfang und zu jeder Zeit zu beachten.