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EU beschließt Bleiverbot für Angelzubehör

15. Juni 2026

Die Europäische Union hat neue Beschränkungen für bleihaltiges Angelzubehör beschlossen. Der entsprechende Beschluss wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH gefasst. Nach der offiziellen Veröffentlichung treten die Regeln schrittweise in Kraft – je nach Produkt gelten Übergangsfristen von mehreren Monaten bis zu fünf Jahren.

Das ändert sich für Angelnde und den Handel

  • Verkauf von bleihaltigem Angelzubehör wird schrittweise verboten
  • Übergangsfristen je nach Produkt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
  • Betroffen sind vor allem neue Angelbleie und bleihaltige Kunstköder
  • Bereits gekaufte Bleie dürfen nach aktuellem Stand weiter genutzt werden
  • Der Handel muss das Sortiment langfristig auf bleifreie Alternativen umstellen
  • Herstellende entwickeln verstärkt Gewichte aus Stahl, Zinn, Tungsten oder Stein
  • Für Angelnde können durch alternative Materialien höhere Kosten entstehen

Begründet wird das Verbot mit Umwelt- und Tierschutz. Verlorene oder entsorgte Bleie gelangen in Gewässer und Böden, wo sie sich nur sehr langsam abbauen. Wasservögel können kleine Bleiteile mit Nahrung oder Steinen verwechseln und daran verenden. Zudem gilt Blei als giftiges Schwermetall, das langfristig Tiere, Ökosysteme und teilweise auch die menschliche Gesundheit belasten kann.