
Der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei hat sich am 13.12.2022 auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2023 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Einer der Fokuspunkte der Verhandlungen lag dabei auf dem Schutz des Europäischen Aals. Wir wollen an dieser Stelle die wichtigsten Maßnahmen für euch zusammenfassen.
Freizeitfischerei im maritimen Bereich wird verboten, Besatzmaßnahmen bleiben erhalten
Die EU-Fischereiministerinnen und -minister legten einerseits ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich fest, und entschieden sich andererseits für eine verlängerte Schließung der kommerziellen Aalfischerei von 6 Monaten in den Meeres- und angrenzenden Brackwassergewässern des Nordostatlantiks (einschließlich der Ostsee) sowie dem Mittelmeer mit Ausnahme des Schwarzen Meeres. Um den unterschiedlichen Wanderungszeiten in den verschiedenen Meeresgebieten gerecht zu werden, können die Mitgliedsstaaten die Schonzeiten für verschiedene Fanggebiete anpassen und somit die zeitlichen und räumlichen Wanderungsmuster des Aals im Glasaal- bzw. Blankaalstadium berücksichtigen. So wurde eine feste, EU-weite Schonzeit von 3 Monaten festgelegt, während die restlichen 3 Monate von den Mitgliedsstaaten selbst bestimmt werden. Die feste Schonzeit gilt in der Ostsee von Oktober bis Dezember, in der Nordsee von September bis November. Eine Schließung der Aalfischerei bereits im Januar 2023 wird aufgrund der Kurzfristigkeit, auch aus EU-rechtlichen Gründen, nicht möglich sein. Der Glasaalfang für den menschlichen Verzehr wird zwar noch viel stärker eingeschränkt, aber nicht komplett verboten, wodurch Aalbesatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung weiterhin möglich sein werden. Außerdem sollen zusätzlich zu den fischereilichen Maßnahmen weitere Bemühungen unternommen werden, um durch den Menschen geschaffene Ursachen für hohe Aalsterblichkeit zu reduzieren, wie z.B. Aalschutzmaßnahmen bei Wasserkraftwerken.
Was bedeutet das konkret für die Freizeitfischerei in Hamburg?
Da die Hamburger Gewässer nicht als maritim gelten (abgesehen von Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn), ist die Freizeitfischerei auf Aal innerhalb der Landesgrenzen Hamburgs nicht von diesem Verbot betroffen. Ob ein Angeln auf Aal unter den gegebenen Umständen und angesichts der bereits geltenden Schutzmaßnahmen wie Entnahmefenster und Tageshöchstfangmenge allerdings weiterhin sinnvoll erscheint, sollte jede Anglerin und jeder Angler überdenken. Anders sieht die Situation für den in Niedersachsen gelegenen Elbeabschnitt aus. Mehr Informationen dazu findet ihr in der Stellungnahme des Anglerverbandes Niedersachen.
Zum Weiterlesen:
Pressemitteilung „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ (BMEL) vom 13.12.2022: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/174-fischereirat.html
Aktuellste Empfehlung des „International Council for the Exploration of the Sea“ (ICES) vom 03.11.2022: https://ices-library.figshare.com/articles/report/European_eel_Anguilla_anguilla_throughout_its_natural_range/19772374
Da bestimmte Fragen wiederholt an den Verband gestellt werden, möchten wir euch hier die entsprechenden Antworten in kurzer und kompakter Form liefern.
Der/die begleitende Fischereischeininhaber/in muss volljährig sein. Die begleitete Person darf mit einer Handangel die Fischerei ausüben, allerdings nur mit einer Anbissstellle. Ein Wobbler mit mehreren Haken bildet dabei z.B. nur eine Anbissstelle, bei Paternostersystemen wie sie beim Heringsangeln verwendet werden, zählt jedoch jeder Haken als einzelne Anbissstelle.
Als „begleitete Person“ gelten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Personen, die aufgrund eines Handicaps keine Angelprüfung ablegen können. Beide müssen ebenfalls, so wie alle Angelnden in Hamburg, die Hamburger Fischereiabgabe zahlen.
Quelle: HambFAnG §9 (2) und (3) „Fischereischeinpflicht“ (28.05.2019) sowie HambFAnGDVO §4 (2) „Fischereigerät“ (01.02.2022)
Da Bellyboote nicht als Fahrzeuge, sondern als Schwimmhilfen gelten, ist für die Angelei vom Bellyboot keine Bootsangelkarte erforderlich. Bellyboote und ähnliche Schwimmhilfen dürfen nur dort verwendet werden, wo der Schiffs- und Bootsverkehr nicht gefährdet wird.
Quelle: Hafenverkehrsordnung §2 „Begriffsbestimmungen für Fahrzeuge und sonstige Schwimmkörper“ (12.07.1979)
Senken dürfen mit einer Maximalgröße von einem Quadratmeter zum Fang von Köderfischen eingesetzt werden. Während der Laichzeit des Stintes vom 01.01. bis zum 31.03. ist die Verwendung von Senken allerdings verboten. Die Verwendung von Senkreusen ist Angelnden generell untersagt.
Quelle: HambFAnGDVO §4 (3) „Fischereigerät“ (01.02.2022)
Gummierte, den örtlichen Begebenheiten entsprechende Unterfangkescher sind ebenso wie Abhakmatten mitzuführen und zu verwenden. Müllsäcke, Autoplanen und Ähnliches bieten hierbei nicht den entsprechenden Schutzcharakter einer Abhakmatte. Vor allem auf steinigem Untergrund werden dort versorgte Fische nicht ausreichend vor äußeren Einflüssen geschützt. Beim Fliegenfischen muss keine Abhakmatte verwendet werden, sofern man die Fische im Wasser vom Haken befreit.
Quelle: HambFAnGDVO §4 (3) „Fischereigerät“ (01.02.2022)
Während der Zanderschonzeit ist die Fischerei unter Verwendung von toten Köderfischen, Fischfetzen sowie von Kunstködern jeglicher Art untersagt. Ausgenommen sind hiervon die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades und die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse sowie der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstromes. In anderen Bereichen wie etwa Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern darf innerhalb der Schonzeit nicht mit den zuvor aufgeführten Ködern gefischt werden. Dies gilt auch für das Auswerfen oder Treibenlassen von Ködern an Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende Bereiche. Das Verbot von Kunstködern gilt nicht für das Fliegenfischen.
Quelle: HambFAnG §8 (2) „Artenschonzeiten“ (04.06.2019)
In Hamburg ist das Hältern von Fischen ohne jede Ausnahme untersagt. Das betrifft auch Köderfische. Zur Tötung bestimmte Fische sind sofort zu töten. Fische, die nicht getötet werden dürfen oder sollen, sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in das Fanggewässer zurückzusetzen.
An alle Angler und Anglerinnen aus unseren Mitgliedsvereinen.
Da auf mysteriöse Weise unsere kleinen Marken in den Briefen einiger Mitglieder Immer verschwunden waren, haben wir sie nun zum Bestandteil unserer Erlaubniskarte gemacht. Ihr müsst die Marke jetzt ausschneiden und fest (mit Klebestifft) in den Verbandsausweis kleben. Ist die Marke nicht im Ausweis, ist dieser für das Jahr nicht gültig.
Ein gutes Jahr wünscht Euch
das Team des Anglerverband Hamburg e.V.
Etwa zwei Jahre sind vergangen, seitdem wir auf unserer Website über den Wolgazander informiert haben. Damals schrieben wir noch, dass davon auszugehen wäre, dass er sich auch bis in die Elbe in Hamburg ausbreiten könnte. Inzwischen gibt es vereinzelte Nachweise für den engen Verwandten des bei uns heimischen Zanders auch in unseren Gewässern. Wie ihr den Wolgazander erkennt und vom Zander unterscheiden könnt, ist am Ende des Artikels noch einmal nachzulesen.
Über die aktuelle Verbreitung in unseren Gewässern und zu seiner Biologie außerhalb seines natürlichen Ausbreitungsgebietes ist noch nicht allzu viel bekannt. Unsere Kolleg*innen vom „Anglerverband Niedersachsen e.V.“ (AVN) versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, und wir vom „Anglerverband Hamburg e.V.“ wollen sie dabei unterstützen.
Dafür benötigen wir die Mithilfe von vielen Angler*innen: über die AVN-App „Alien-Spotter“ (für iOS: https://apps.apple.com/de/app/alienspotter/id1583796074 / für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.fangkarte.alienspotter&hl=de&gl=DE&pli=1 ) können Fangbilder von nichteinheimischen Arten hochgeladen sowie Beobachtungen geteilt werden. Außerdem wird um das Einfrieren von gefangenen Wolgazandern mit Informationen zum Fang gebeten. Eingefrorene und auch frisch gefangene, waidgerecht getötete Exemplare könnt ihr nun bei uns im „Hamburger Anglerzentrum“ (HAZ) zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 18 Uhr) abgeben, sie werden dann vom AVN bei uns abgeholt. Als Dank winkt ein gratis Gummifisch-Paket von Flexi-Fix®.
Und so geht’s:
Wolgazander waidgerecht töten
Foto machen und in der „Alien-Spotter“-App hochladen, alternativ per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über Instagram mit Verlinkung an den AVN (@anglerverbandniedersachen), am besten natürlich mit Fangdatum und -ort.
Wolgazander bei uns im HAZ zu den Geschäftszeiten vorbeibringen (wenn ihr außerhalb unserer Geschäftszeiten ein Exemplar fangt, dann friert ihn am besten ein, schreibt euch Fangdatum und -ort auf und bringt ihn uns bei der nächsten Gelegenheit)
Gratis Gummifisch-Paket geschenkt bekommen.
Es spricht aber auch nichts dagegen, den Fisch zu filetieren und die Filets zu verspeisen. Der Wolgazander steht dem Zander als leckerer Speisefisch in nichts nach! Wenn ihr den Fisch also filetieren möchtet, benötigen wir Angaben zur Länge (gemessen von der Schnauzenspitze bis zum Schwanzende, millimetergenau) und Gewicht (in g, ebenfalls möglichst genau). Den Kopf mit Innereien und der Wirbelsäule friert ihr dann in einer Tüte ein.
Mehr Informationen zu der Aktion findet ihr auf der Seite des AVN. Schon im Voraus tausend Dank für eure Unterstützung!
Der Wolgazander, welcher ursprünglich im Einzugsgebiet von Wolga, Ural und Donau heimisch ist, unterscheidet sich von den heimischen Zandern nicht nur in seiner Größe, sondern auch durch das Fehlen sog. Fang- oder Hundszähne im vorderen Kieferbereich, sowie durch deutlich stärker ausgeprägte Seitenstreifen. In der nachstehenden Tabelle sind die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zwischen dem Wolgazander und unserem heimischen Zander aufgeführt. So könnt ihr einen Wolgazander sicher bestimmen, wenn er euch an den Haken geht.
| Eigenschaft/ Körperteil |
Zander Sander lucioperca |
Wolgazander Sander volgensis |
| Körperlänge: | bis 100 cm | bis 60 cm |
| Maulspalte: | bis hinter die Augen geschlitzt | reicht nur bis zur Augenmitte |
| Zähne: | Fang-/Hundszähne vorhanden | Fang-/Hundszähne fehlen |
| Seitenlinie: | 75-100 Schuppen | 72-75 Schuppen |
| Kiemendeckel: | ohne Schuppen | mit Schuppen |
| Körper: | 8-12 dunkle Streifen, die sich unterhalb der Seitenlinie in Flecken auflösen |
5-7 deutliche dunkle Streifen, bis zum Bauchansatz |
| 1. Rückenflosse: | niedriger als beim Wolgazander | höher als beim Zander |
| Schutzstatus: | Schonzeit: 01.02.-31.05, Entnahmefenster: 45-75cm |
keine Schonzeit, kein Schonmaß |
Für alle, die noch mehr zum Wolgazander wissen möchten, haben wir das Wichtigste zu der Art in einem Steckbrief zusammengefasst.
Schutzmaßnahmen:
Jeder gefangene Wolgazander ist unbedingt zu entnehmen! Keinesfalls darf der Wolgazander in ein anderes Gewässer verbracht werden!
Fotos: M. Emmerich, Anglerverband Niedersachsen
In der letzten Zeit häuften sich die Meldungen zum Zustand der Ostsee und den aktuellen Fangquoten. Wir als Anglerverband Hamburg e.V. möchten die Entwicklungen hier einmal für euch zusammenfassen.
Fangquoten
Die Fangquoten werden jedes Jahr durch den Ministerrat der EU bestimmt und nach einem festen prozentualen Schlüssel auf die einzelnen Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Die Bestimmung der Quoten erfolgt auf Basis von Empfehlungen, die vom „International Council for the Exploration of the Sea“, kurz ICES, an die EU-Fischereikommission abgegeben werden. Diese Kommission gibt wiederum eine Empfehlung an den Ministerrat ab, der dann endgültig die Quoten festlegt. Die deutschen Fangquoten für die Ostsee der vergangenen Jahre sowie für das nächste Jahr können in Tabelle 1 eingesehen werden (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Jedoch wurden die Fangquoten in der Vergangenheit regelmäßig über den jeweiligen von der Wissenschaft empfohlenen Grenzen angesetzt. So wurde beispielsweise für das Jahr 2004 vom ICES eine EU-weite Höchstmenge von 13.000 Tonnen Dorsch in der östlichen Ostsee empfohlen. Von dem Ministerrat wurden daraufhin 45.000 Tonnen als Quote festgelegt – gefangen wurden dann allerdings sogar 70.000 Tonnen. Im Folgejahr wurde daher von der Wissenschaft empfohlen, in der östlichen Ostsee garkeinen Dorsch zu fangen – der Ministerrat entschied sich jedoch für eine Quote von 45.800 Tonnen. Solche Diskrepanzen zwischen den Empfehlungen der Wissenschaft, den schlussendlich festgelegten Quoten und den real erzielten Fängen waren in der Vergangenheit leider keine Seltenheit. In den letzten Jahren geschieht dies allerdings immer seltener, und die festgelegten Quoten sind mittlerweile viel strikter an den wissenschaftlichen Empfehlungen ausgerichtet.

Seitdem die Fangquoten der „Brotfische“ der Ostseefischer, Hering und Dorsch, zuletzt für 2019 angehoben wurden, sinken die erlaubten Fänge stetig. So sank beispielsweise die Quote für den Dorsch in der westlichen Ostsee seit 2019 um mehr als 95%. Die Bestände von Dorsch und Hering sind inzwischen so weit zurückgegangen, dass sie nicht mehr gezielt befischt werden dürfen, sondern nur noch als erlaubter Beifang angelandet werden. Die Ausnahme bildet hierbei weiterhin die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen und Reusen auf Hering in der westlichen Ostsee. Von diesen Fangquoten sind allerdings nicht nur die Fischer betroffen, sondern auch wir als Angelnde, da auch wir einen gewissen Einfluss auf den Dorschbestand haben. So wurde 2017 erstmalig ein „bag limit“ für Ostseedorsch bestimmt, das festlegt, wie viele Dorsche man als Angler*in entnehmen darf. Mittlerweile liegt dieses bei einem Dorsch pro Tag und Person.
Gründe für den Zusammenbruch der Bestände
Die Fischbestände der Ostsee, vor allem die von Hering und Dorsch, sehen sich gleich einer Reihe von Problemen gegenübergestellt. An der Spitze dieser stehen, wie so häufig, der Klimawandel und die Überfischung. Außerdem wurden teilweise die sich ändernden Umweltbedingungen nicht in ausreichendem Maße im Fischereimanagement berücksichtigt und infolgedessen zu viel Dorsch gefangen. Einer wissenschaftlichen Untersuchung von Forschenden der Universität Hamburg, der Universität Kiel und dem „deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv)“ Halle-Jena-Leipzig zufolge sei der Dorschbestand in der westlichen Ostsee so stark geschrumpft, dass er einen sogenannten „Kipp-Punkt“ überschritten habe. Den Autor*innen zufolge wird sich der niedrige Bestand durch den Klimawandel auf dem aktuellen Niveau bzw. einem kaum höheren Niveau einpendeln. Eine baldige Erholung des Bestandes halten die Forschenden für unwahrscheinlich. Durch den steigenden Fischereidruck und die sich ändernden Umweltbedingungen können immer weniger Fische brüten, vor allem durch die stetige Erwärmung des Wassers und die Ausbreitung von sauerstofffreien Zonen. Letztere werden vor allem durch Überdüngung und fehlende Einstromereignisse aus der Nordsee verstärkt. Dies stellt die Fische vor zweierlei Probleme: einerseits verringert sich der Raum, in dem die Fische überleben können, durch die Ausbreitung der Sauerstofflöcher stetig, sodass sie teilweise eingekesselt werden und keinen Ausweg mehr finden. Andererseits führen grade die sauerstofffreien Zonen in den Becken der Ostsee dazu, dass weniger Dorschnachkommen produziert werden. Die Eier des Dorsches schweben bei einem bestimmten Salzgehalt. Dieser wird nur dort erreicht, wo ursprünglich aus der Nordsee stammendes, salzreicheres Wasser auf dem Meeresboden der Becken liegt. Durch die Ausbreitung der Sauerstofflöcher herrschen dort allerdings Bedingungen, unter denen die Eier nicht überleben können. Infolgedessen sterben diese ab, und die Nachwuchsproduktion des Dorsches nimmt ab.
Doch nicht nur der Dorschnachwuchs ist von den sich ändernden Umweltbedingungen stark betroffen. Auch der Hering leidet unter ähnlichen Problemen. Untersuchungen des „Thünen-Institutes für Ostseefischerei“ zufolge führt die Wassererwärmung dazu, dass die Heringe früher in ihre Laichgebiete ziehen und deren Larven somit früher schlüpfen. Die Entwicklung der Kleinkrebse, von denen sich die Heringslarven ernähren, hängt allerdings von der Algenproduktion ab. Deren Auftreten und Vermehrung ist jedoch primär lichtgesteuert und verschiebt sich daher nicht. Die Heringslarven verpassen demnach die optimalen Nahrungsbedingungen. Zudem werden die Eier zu einer Zeit von durch Überdüngung und höhere Wassertemperaturen verstärkten Pilz- und Algenwachstums abgelegt, und das Wachstum der Heringslarven wird von höheren Temperaturen stärker eingeschränkt.
Soziale Auswirkungen des Zusammenbruchs der Fischbestände
Der Wegfall der „Brotfische“ der Ostsee, Hering und Dorsch, führt die Ostseefischer in eine existenzbedrohende Lage. Das ist angesichts der dramatisch gesunkenen und weiter niedrig verbleibenden Fangquoten kein Wunder. Die sich verschlechternde Situation schlägt sich deutlich in der Anzahl der noch aktiven Berufsfischer nieder: gab es Anfang der 1990er Jahre noch 1300 aktive Fischer an der deutschen Ostseeküste, so zählte Mecklenburg-Vorpommern 2021 nur noch 330 hauptberufliche Ostseefischer, in Schleswig-Holstein sind es dieses Jahr sogar nur noch 140. Der Bund hat in den letzten Jahren einige Bemühungen angestellt, um die Situation der Fischer zu verbessern sowie den Ausstieg aus der Fischerei zu erleichtern. So gab es neben Abwrackprämien für Fischkutter Ausgleichszahlungen für die gesenkten Quoten sowie Prämien für zusätzliche Liegetage. Doch Entschädigungszahlungen allein können die Zukunft der Branche nicht sichern. So hat der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein Ideen gesammelt, mit denen die Fischereibetriebe alternativ Geld verdienen könnten. Dazu gehörten unter anderem Tourismusangebote wie Schweinswalbeobachtungen, Trauungen, Seebestattungen oder auch Sicherungsfahrten beim Aufbau von Offshore-Windparks. Auch das Ändern des Aufgabenfeldes eines Fischers hin zu einem „Förster des Meeres“ sei im Gespräch. So würden von den Fischern dann im Staatsdienst Themen wie Umwelt- und Bestandsschutz, Tourismusangebote sowie die Kultur und das Erbe der Fischerei behandelt werden. Jedoch halten viele Fischer eine solche Änderung ihres Aufgabengebietes nicht für sinnvoll. Es habe ihrer Meinung nach mit ihrem eigentlichen Beruf nicht mehr viel zu tun, sie wollen am liebsten weiterhin lediglich rausfahren und Fische fangen. Doch ob diese Arbeit zukunftsfähig ist, bleibt fraglich.
Verbesserung der Situation
Für Dr. Rainer Froese, leitender Wissenschaftler am Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), liegt auf der Hand, wie man die Ostsee noch retten kann: sofortiger Stopp von Überfischung, Überdüngung und Plastikmülleintrag. Das ist leichter gesagt als getan. Laut Froese müssten einerseits die Fangmethoden angepasst werden, um Beifang zu reduzieren sowie die Auswirkungen der Fischerei auf das Ökosystem zu verkleinern. So könnte man z.B. die Höhe der Netze verringern, um beim Fischen auf Plattfische weniger Dorsche zu fangen. Außerdem könne man Grundschleppnetze, die enorme Auswirkungen auf den Meeresgrund haben, durch Fallen und Ähnliches ersetzen, da durch diese auch selektiver gefangen werden kann. Aber auch die Angelnden müssten mitziehen, sie sollten laut Froese momentan am besten gar keine Dorsche mehr fangen. Und auch die Tourismus- und Restaurantbranche müsse sich beteiligen. Sie sollten informieren, aufklären und nur noch nicht überfischte Arten, wie z.B. Plattfische, anbieten. Aquakulturen bieten für den Fischereiwissenschaftler keine Lösung, sobald Fisch zugefüttert werden muss, da der Bedarf an Fischmehl für die Fischzucht größtenteils durch Wildfang, z.B. Sprotten, gedeckt wird. So oder so müssten alle beteiligten Branchen an einem Strang ziehen, um die Situation in der Ostsee nachhaltig zu verbessern. Wohin der Weg der Ostsee noch führt, ist aktuell schwer vorauszusagen. Dass gehandelt werden muss, steht allerdings außer Frage.
Zum Weiterlesen
Ende Juni fiel die Sauerstoffkonzentration in der Elbe stellenweise auf bis zu 1,2 mg/l. Das war für uns erschreckend und für die Fische tödlich. In den letzten Tagen hat sich der Sauerstoffgehalt der Elbe wieder etwas erholt. Die Kollegen an den Gewässern fangen wieder und die Rapfen jagen vor meinem Fenster. Die Frage ist nur, wie lange?
Das Hamburger Wassergütemessnetz ist eine App vom Institut für Hygiene und Umwelt, das elf Messstationen an Elbe, Bille und Alster betreibt. Die App ist kostenlos und jeder Angler sollte sich die App auf das Handy holen. Dort könnt ihr die Werte der einzelnen Messstationen sehen und evtl. auch die Erklärung, warum ihr nichts fangt. Im Sommer entwickelt sich der Sauerstoff im Strom durch Photosynthese. Die Elbe kommt mit reichlich Sauerstoff gesättigt an das Wehr Geesthacht, um dann die Tide-Elbe zu erreichen. In frühen Jahrhunderten mit einem flachen Flussbett nahm von der Mündung aus der Tidenhub immer weiter ab. Erst mit dem Ausbau der Fahrrinne begann die Strömung schneller zu fließen. Die Sedimente, die durch die Baggerarbeiten in das Wasser kommen, werden durch die stärker werdende Tide bis in die letzten Winkel des Hafens gebracht und setzen sich dann ab. Man kann richtig zusehen, wie immer mehr toter Sedimentschlamm für die Hafenwirtschaft notwendig gewesen sein muss, der Zustand der Elbe wurde dadurch ständig schlechter.
Falls ihr, liebe Angler*innen, als geneigte Leser Interesse daran habt, über das Thema Sauerstoffloch 2022 und das ganze Drumherum mehr zu erfahren, könnt Ihr beim Förderkreis „Rettet die Elbe e.V.“ eine Erklärung zu den Vorgängen in der Elbe mit dem nachfolgend stehenden Link abrufen.
» https://www.rettet-die-elbe.de/5kapitel/o2loch/ich_krieg_keine_luft.pdf
Die App und weitere Infos findet Ihr auf der Webseite der Stadt Hamburg unter der Rubrik des Instituts für Hygiene und Umwelt :
» https://www.hamburg.de/hu/app-gewaesserdaten-hamburg/
Euer Team vom Anglerverband Hamburg e.V.
Liebe Anglerinnen und Angler, liebe Mitglieder,
euch wird nicht entgangen sein, dass das Fischsterben in der Hamburger Elbe extrem zugenommen hat. Aus Anlass dieser aktuellen Situation fordern wir als Anglerverband Hamburg e.V. den Wiederaufbau und die Erhaltung der Flachwasserzonen für die Elbe. Für jeden ersichtlich nimmt die Verschlickung wie z.B. im Holzhafen oder in der Hafen City ständig zu, ohne dass etwas dagegen getan wird. Diese Flachwasserzonen sind aber für ein gesundes Gewässer unerlässlich. Kommen dann die Auswirkungen des Klimawandels hinzu, ist ein Fluss wie die Elbe mit seiner besonderen Situation des Ausbaggerns und der starken Tide besonders gefährdet.




In den letzten Tagen haben wir vermehrt von vielen Seiten das Fischsterben beobachten müssen. Grund hierfür ist der Mangel an Sauerstoff. Besonders niedrige Sauerstoffwerte wurden in der Elbe an der Bunthausspitze gemessen. Ein Fisch stirbt bei weniger als 4 mg/l Sauerstoffgehalt. Die neuesten Werte lagen bei 1,2 mg/l (29.6.22 – 19:50Uhr, Institut für Hygiene und Umwelt, Hamburg). Grund hierfür ist nicht allein die steigende Temperatur, denn in weiteren Gewässern wie der z.B. der Bille herrscht kein Sauerstoffmangel, sondern die fehlenden Flachwasserzonen. Dieser Mangel an Sauerstoff bereitet dauerhaftes Tierleid, wie z.B. das jetzige Fischsterben, aber auch negative Beeinträchtigung der Gesamten Elb-Flora und Fauna. Wird gegen diese verheerenden Umstände nicht gehandelt, indem zum Beispiel die Elbvertiefung eingeschränkt wird, Flachwasserzonen aufgebaut werden oder Sauerstoff eingebracht wird, sind die Elbe und ihr gesamtes Biotop nicht mehr zu retten. Dieser Zustand würde auch dem gesamten Angel-Tourismus erheblich schaden, denn wenn die Gewässer sterben, stirbt auch Hamburg als Reise- und Angelziel. Das bedeutet hohe wirtschaftliche Einbußen der Angelläden, der Einnahmen durch Fischereiabgaben, Bootsangelkarten, Gastkarten, Lehrgänge und Prüfungen für den Fischereischein, der Guides sowie Hotel und Gastronomie. Das schlimmste aber wäre der Verlust des wichtigsten Gewässers der Angelhauptstadt Hamburg. Aus diesem Grund fordern wir zeitnah vorbeugende Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Flachwasserzonen, nicht nur im Interesse der Angler oder der Wirtschaft, sondern im Interesse der Umwelt und aller Hamburger und Hamburger Touristen.
Das Team vom Anglerverband Hamburg
» Offener Brief an den Senat und die Betriebsämter der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF)



Hamburger Angelzentrum – besser Angeln in Hamburg!
Liebe Anglerinnen und Angler,
Hamburg ist mit etwa 120.000 Anglerinnen und Anglern die Angelhauptstadt Deutschlands, und die einzigartigen freien Gewässer ziehen jedes Jahr mehr Petrijünger*innen nach Hamburg. Die hohe Anzahl an Anglern und weiteren Gewässernutzern wie Sportbootfahrer, Segler, Badegäste und viele weitere, die sich an Hamburgs häufig urban und industriell geprägten Gewässern aufhalten, führt zu einem hohen Konfliktpotential. Dieses lässt sich nur durch Regeln, Aufklärung und gegenseitige Rücksichtnahme im Zaum halten. Für die Anglerinnen und Angler hat Hamburg den ersten Schritt 2019 mit dem neuen Fischereigesetz gemacht. Dieses ist in seiner Form in Deutschland einzigartig und zukunftsweisend. Es ermöglicht eine vernünftige Ausübung der Angelei und schont die Fischbestände in erforderlichem Maß. Der zweite Schritt wurde nun mit dem Angelzentrum gemacht.
Das Hamburger Angelzentrum bietet allen Anglerinnen und Anglern eine Anlaufstelle. Alle Dienstleistungen rund um das Angeln sind bei uns gebündelt. Egal ob nur die Fischereiabgabe entrichtet werden soll oder ob noch eine Bootsangelkarte oder eine Gastangelkarte benötigt wird; wir haben alles vor Ort und versuchen, unsere Dienstleistungen stetig zu erweitern. Auch Angler*innen, die sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen oder Angelstellen an den freien Gewässern informieren möchten, helfen wir gerne weiter.
Das Thema freie Gewässer und die Frage, wo geangelt werden darf, ist in Hamburg sehr umfangreich. Wir haben daher in den letzten Jahren eine interaktive Angelkarte von Hamburg geschaffen. In dieser Karte sind mittlerweile ein Großteil der Hamburger Gewässer eingetragen und die Angler*innen können sehen, ob sie an der gewünschten Stelle angeln können und dürfen. Die Karte ist als Webanwendung konzipiert und kann auf allen mobilen Endgeräten aufgerufen werden. Im Angelzentrum befindet sich ein großer Touchscreen, mit dem man in der Karte umherspringen und in die gewünschten Bereiche hineinzoomen kann. Mit dieser Unterstützung kommen auch ortsfremde Angler ans Wasser, ohne vor abgesperrten Hafenbereichen oder Privatgebäuden zu stehen.

Auch um den Angler*innen-Nachwuchs kümmern wir uns. Im Anglerzentrum steht uns ein modern ausgestatteter Schulungsraum mit Elbblick zur Verfügung, in dem bis zu 40 angehende Anglerinnen und Angler ihre Prüfungen ablegen können. Die Prüfungsanmeldung erfolgt zeitgemäß digital über die Homepage des Anglerverbandes. Die Vorbereitungslehrgänge werden von unseren zugelassenen Ausbildungspartnern übernommen und finden zu Teilen in Präsenz und im Selbststudium statt. Wir wissen, dass eine gute Ausbildung wichtig ist, um verantwortungsbewusste Angler*innen an unsere Gewässer zu schicken. Sie müssen wissen, wie sie einen Fisch waidgerecht töten und wie eine Rute richtig zu montieren ist. Daher ist Hamburg auch eines der wenigen Bundesländer, das eine praktische Prüfung zur Erlangung des Fischereischeins als Voraussetzung hat.
Egal ob noch Dokumente für den nächsten Angeltrip fehlen oder Ihr Fragen an uns habt, das Angelzentrum ist einen Besuch wert. Werft einen Blick in unser schönes Elbeaquarium in einzigartiger Hafenoptik, trinkt einen Kaffee auf unserer Sonnenterasse mit Blick auf die Elbe oder macht ein paar Würfe an einem der bekanntesten Zanderspots in Hamburg, dem Sperrwerk. Wir freuen uns auf Euren Besuch.
Das Team vom Anglerverband Hamburg e.V.
Im Interesse der Übersichtlichkeit auf unserer Homepage werden wir diesen Eintrag immer aktuell ergänzen.
Sie haben somit alle Entwicklungen und Maßnahmen auf einen Blick.
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AKTUELLE VERORDNUNG
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)
» www.hamburg.de -> Corona: Aktuelle Verordnung
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26.05.2022
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig bis 21. Juni 2022)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung gültig ab 26.05.2022
19.11.2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 20. November 2021)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung gültig ab 20.11.2021
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10.06.2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 10. Juni 2021)
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26.05.2021
Ab Anfang Juni 2021 können wieder Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen für den Fischereischein stattfinden.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme (» Praktische Angelprüfung / » Theoretische Angelprüfung).
Auch unsere Geschäftsstelle ist ab Anfang Juni 2021 wieder geöffnet.
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 28. Mai 2021)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung gültig ab 28.05.2021
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23.04.2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 24. April 2021)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung gültig ab 24.04.2021 bis 21.05.2021
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16.04.2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 23. April 2021)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung ab 23.04.2021 bis 02.05.2021
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26.03.2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig vom 29. März 2021 bis 18. April 2021)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung ab 26.03.2021 bis 18.04.2021
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19.03.2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig vom 20. bis 28. März 2021)
» www.hamburg.de -> Corona: Verordnung ab 20.03.2021 bis 28.03.2021
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08.03.2021
34. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (gültig ab 8. März 2021).
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen / Corona-Maßnahmen ab 08.03.2021
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11.02.2021
Trotz des Rückgangs der Neuinfektionen ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis zum 7. März 2021 zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen anzupassen.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen / Corona-Maßnahmen 11.02.2021
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20.01.2021
Trotz des Rückgangs der Neuinfektionen ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar 2021 zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen zu schärfen.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen / Corona-Maßnahmen 20.01.2021
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06.01.2021
Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist nach wie vor kritisch und nach den Feiertagen nicht sicher beurteilbar. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis Ende Januar zu verlängern und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen. Der Senat hat entschieden, die Beschlüsse der MPK in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung tritt am Freitag, 8. Januar 2021 in Kraft und ist zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen / Corona-Regeln 06.01.2021
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14.12.2020
Bund und Länder haben auf Grund der immer schlechter werdenden Zahlen in allen Bereichen beschlossen, die November-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen. Der Senat hat in einer Sondersitzung entschieden, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung gilt vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen / Corona-Regeln 13.12.2020
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25.08.2020
Liebe Anglerinnen und Angler,
noch immer beschäftigt uns das Coronavirus und schränkt unseren Alltag weiterhin ein. An Normalität, wie wir sie noch vor einem halben Jahr kannten, ist nach wie vor nicht zu denken. Und doch haben wir mittlerweile gelernt mit dem Virus zu leben und die notwendigen Einschränkungen und Hygienemaßnamen in unseren Alltag integriert.
So finden seit einigen Wochen wieder Fischereischeinlehrgänge statt. Leider können aber zurzeit nicht alle Ausbildungsvereine und Betriebe Lehrgänge anbieten, da entweder die vorhandenen Räumlichkeiten nicht geeignet sind, den erforderlichen Mindestabstand zur gewährleisten oder aber angemietete Räume z.B. in Schulen nicht mehr zur Verfügung stehen. Für diejenigen, die das Glück hatten, einen der Lehrgangsplätze zu bekommen, besteht auch wieder die Möglichkeit, ihre Prüfung beim Anglerverband Hamburg abzulegen. Da die Gruppen im Moment etwas kleiner sind als gewöhnlich, bieten wir fast jedes Wochenende einen Prüfungstermin an. Anmeldungen zur Prüfung sind jederzeit unter: https://anglerverband-hh.de/ möglich.
Unsere Geschäftsstelle ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet und normal besetzt. Die Fischereiabgabe und Gastkarten können wieder persönlich abgeholt werden. Der Zutritt ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.
Auch in den Angelvereinen wird wieder gearbeitet. Die Pflege und Hege der Gewässer ist nun einmal immer notwendig. So haben in den letzten Wochen wieder Arbeitseinsätze und Besatzmaßnahmen an den Gewässern stattgefunden. Auch Gemeinschaftsfischen kann unter Einhaltung aller notwenigen Regeln und Anmeldungen wieder durchgeführt werden.
Nachstehend der Link zu den Allgemeinverfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum Thema Corona. Hier finden Sie alle in Hamburg geltenden Vorschriften in der aktuellen Situation.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen
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01.07.2020
Nachstehend der Link zu den Allgemeinverfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum Thema Corona.
Hier finden Sie alle in Hamburg geltenden Vorschriften in der aktuellen Situation.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen
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06.04.2020
Aufgrund des schönen Wetters gehen aktuell bei uns einige Fragen von Anglern ein, die in den Nachbarbundesländern angeln wollen. Wir haben daher die aktuelle Gesetzeslage für unsere angrenzenden Bundesländer zusammengetragen.
Hamburgern ist es aktuell verboten, nach Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern zu fahren, um dort zu angeln.
Dies ist hier nachzulesen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/freizeit.html
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus
Zum Angeln nach Niedersachsen zu fahren, ist unter Einhaltung der aktuell gültigen Allgemeinverfügungen erlaubt.
Nachzulesen unter:
https://av-nds.de/aktuelles/779-angeln-bleibt-erlaubt.html
Wir empfehlen dennoch, sich vor jedem Angelausflug über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
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30.03.2020
In den letzten Tagen überschlagen sich die Ereignisse und viele sind verunsichert, ob sie jetzt noch angeln gehen dürfen. Hierfür gilt wie auch in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens, es ist erlaubt, solange die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen beachtet werden. So sollte es selbstverständlich sein, dass Angler alleine ihrer Passion nachgehen und ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Anglern an den Gewässern wahren. Wer sich krank fühlt, sollte natürlich ganz zuhause bleiben.
Nachstehend der Link zu den Allgemeinverfügungen der FHH zum Thema Corona. Hier finden Sie alle in Hamburg geltenden Vorschriften in der aktuellen Situation.
» www.hamburg.de -> Allgemeinverfügungen
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19.03.2020
Fischereiabgabe
Sie möchten in diesen Tagen gerne einmal auf andere Gedanken kommen und angeln gehen. Ohne Fischereiabgabennachweis geht es aber nicht. Da aber alle Angelfachgeschäfte nicht unter die Rubrik der geöffneten Geschäfte fallen und die Behörden praktisch geschlossen sind, haben wir/Sie ein Problem.
Der Anglerverband Hamburg bietet hier eine Lösung an. Senden Sie einen an sich selber adressierten und mit € 0,80 frankierten Umschlag an die Geschäftsstelle des Anglerverband Hamburg, Basedowstraße 12/Hintergebäude, 20537 Hamburg. Wenn möglich, fügen Sie bitte eine Kopie des Fischereischeines (Seite mit dem Lichtbild und den Personalien) bei. Bitte die € 10,00 in Bargeld für die Abgabe nicht vergessen.
Ihnen wird dann per Post das notwendige Papier zugeschickt. Sie müssen es nur noch unterschreiben. Auch wenn man in Hamburg für 3 Jahre zusammenhängend die Abgabe entrichten kann, müssen wir in diesem Fall die Ausgabe lediglich auf 2020 beschränken.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch bei uns viel im Homeoffice gearbeitet wird. Es kann also ein wenig mit der Bearbeitung dauern.
Wir hoffen, der Anglerverband Hamburg deckt hiermit Ihre akuten Angelterminprobleme ab.
Wir wünschen viel Petri Heil und Entspannung – bleiben Sie gesund.
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18.03.2020
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Anglerverband Hamburg e. V. ist ab sofort für den Publikumsverkehr bis zum 03. April 2020 geschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir arbeiten teilweise vom “Home Office” aus.
Änderungen werden auf der Homepage bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis.
Veranstaltungen des Anglerverband Hamburg e. V.
Alle Veranstaltungen des Anglerverband Hamburg sind bis auf weiteres abgesagt
“Hamburg räumt auf”
Die gesamte Aktion wurde hamburgweit abgesagt. Unser Aktionstag am 21.03.2020 findet also nicht statt
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15.03.2020
Wichtige Information – Angelprüfungen
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation (Covid 19) mit einer sprunghaft steigenden Zahl bestätigter Erkrankungen werden ab sofort alle Prüfungen und Veranstaltungen des Anglerverband Hamburg bis auf weiteres verschoben.
Die neuen Termine werden bei Besserung der Zustände und in Absprache mit den Behörden bekannt gegeben.
Wir hoffen für uns alle, dass dieser Zustand schnell erreicht ist.
Der Vorstand des Anglerverband Hamburg e.V.
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Wie jedes Jahr hat der Anglerverband Hamburg den Aalbesatz für die Obere Fischereibehörde in Hamburger Gewässern durchgeführt. Der Besatz fand am 9.März 2022 mit ca. 400 000 Glasaalen statt. Sie wurden in Elbe, Alster und Dove Elbe besetzt. Die Tiere wurden am Tag zuvor gefangen, anschließend verpackt und am nächsten Morgen per Flugzeug nach Hamburg geflogen. Dort wurden sie von der Fischzucht Nord in Empfang genommen und zum Hamburger Angelzentrum transportiert, wo vier Mitarbeiter des Anglerverband Hamburg sie übernahmen. Nach dem Verteilen auf die Fahrzeuge wurden sie schnellstmöglich an die vorgesehenen Gewässer und den jeweiligen Besatzstellen gebracht. Der Elbebesatz war mit 60 kg am umfangreichsten. Da zum Zeitpunkt des Besatzes Niedrigwasser herrschte, war von den Besatzhelfern voller Körpereinsatz gefragt. Zum Einbruch der Dunkelheit waren zum Glück alle Aale in ihrem neuen Gewässer und die Helfer relativ trocken geblieben.
Gefördert wird der Glasaalbesatz durch die Obere Fischereibehörde mit Mitteln aus der Fischereiabgabe in Höhe von etwa 55.000 Euro p.a. Ein Teil der Summe wird von der EU erstattet.
Dieser faszinierende Fisch ist nicht umsonst mehrfach als Fisch des Jahres gewählt worden. Seit den 1970er Jahren hat der Mensch alles darangesetzt, den Europäischen Aal auszurotten. Der Rückgang des Glasaals um 95 Prozent spricht Bände. Da er vom Aussterben bedroht ist, kam er auf die Rote Liste. Alle haben ihren Anteil an diesem Zustand. Die Industrielle Fischerei, die Fischer und auch die Angler. Alle haben sich ohne Beschränkungen an diesem Wanderfisch bedient. Kleine und große Hindernisse in Form von Wehren, Wasserkraftanlagen und natürlich die Turbinen von Kraftwerken häckseln oder brechen alles, was eingesogen wird. Laut Studien kommen nur 10-30 Prozent der Aale ohne Verletzung wieder ins Gewässer. Ein grausamer Zustand, dass in der heutigen Zeit tatsächlich noch Lebewesen in ein System eingesogen werden, welches kaum Möglichkeit zum Überleben bietet. Zusätzlich nimmt der illegale Handel mit Glasaalen ständig zu. Kriminelle Verkäufer aus Europa und Verkaufs-Netzwerke bis nach Asien sorgen durch eine horrende Gewinnspanne dafür, dass dieses Geschäft prächtig läuft. Man sollte den Glasaalfang verbieten und lediglich einige Fangschiffe für den Besatz in Europa fangen lassen. Es gibt für einige Fische schon ein komplettes Fangverbot und parallel dazu Besatz mit Jungfisch dieser Arten. Was auch immer in Zukunft passieren wird, wenn die kriminellen Strukturen nicht bekämpft und die wirtschaftlichen Belange nicht eingeschränkt werden, sieht es mit unseren Gewässern schlecht aus.
Das Team vom Anglerverband Hamburg e.V.

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